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Gesundheitskommission gegen umfassenden Schutz für Arbeitnehmende

BERN - Für die Initiantinnen und Initianten ist es unverständlich, dass eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» ablehnt. Das Initiativkomitee bedauert des Weiteren, dass ein Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf, der die zentralen Anliegen der Initiative auf Gesetzesstufe aufnehmen wollte, ebenfalls knapp abgelehnt wurde. Die Gesundheitskommission verpasst damit die Chance, alle Arbeitnehmenden vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen zu schützen.

„Die Haltung der SGK-S ist enttäuschend und unverständlich. Obwohl eine Mehrheit der Mitglieder der SGK-S in ihren Kantonen umfassende Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen kennt, lehnen sie die Forderungen der Initiantinnen und Initianten ab“, sagt Corinne Zosso, Geschäftsführerin der Lungenliga Schweiz und Mitglied des Initiativkomitees.

Der Entscheid der Gesundheitskommission steht auch im Widerspruch zu den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Medizinische Untersuchungen bei Gastronomie-angestellten vor und nach Einführung der kantonalen Regelung in der Waadt zeigen in einer Ende 2011 publizierten Studie der Universität Lausanne verbesserte Lungenfunktionen und gesteigertes körperliches Wohlbefinden sowohl für nichtrauchende wie für rauchende Serviceangestellte. Die eidgenössische Initiative fordert dieselbe Regelung wie im Kanton Waadt für die ganze Schweiz, damit alle Angestellten von besserer Gesundheit und höherer Lebensqualität profitieren können.

Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» verlangt, dass alle Innenräume rauchfrei werden, die als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind (Restaurants, Bars, Schulen, Spitäler etc.). Fumoirs können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind. In der ganzen Schweiz soll eine einheitliche Regelung gelten.

Quelle: Lungenliga - 24.01.2012

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Letzte Aktualisierung 18.05.2012