Gesundheitskosten - Fragen und Antworten zur Kostenbremse-Initiative


BERN - Am 9. Juni stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)" der Mitte-Partei ab. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorlage:

WIE HABEN SICH DIE GESUNDHEITSKOSTEN ENTWICKELT?
In den vergangenen zehn Jahren sind die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung um etwa 31 Prozent gewachsen, während die Löhne im gleichen Zeitraum nur um rund 6 Prozent gestiegen sind. Die Gesundheitskosten sind gemäss Umfragen zur grössten Sorge der Bevölkerung geworden - noch vor der Altersvorsorge und der Klimakrise. Grund dafür ist, dass mit den Gesundheitskosten auch die Krankenkassenprämien steigen.

WAS SIND DIE URSACHEN DES KOSTENANSTIEGS?
Der Anstieg der Gesundheitskosten hat mehrere Gründe: Erstens nimmt die Zahl der älteren Menschen zu und damit auch die Zahl chronisch kranker Personen, die mehr medizinische Behandlungen brauchen. Zudem können medizinische und technologische Fortschritte die Kosten erhöhen, weil es mehr und bessere Therapiemöglichkeiten gibt und diese auch mehr genutzt werden. Auch werden immer mehr Leistungen und Medikamente von der Grundversicherung vergütet.

Ausserdem bestehen im Gesundheitswesen Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen, die dazu führen, dass viele Behandlungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht begründbar sind.

WAS TUT DIE POLITIK GEGEN DAS KOSTENWACHSTUM?
Seit Jahren versucht die Politik, gegenzusteuern. Mehrere Reformpakete, mit denen der Anstieg der Gesundheitskosten und der Prämien gedämpft werden sollte, sind entweder gescheitert oder vom Parlament abgeschwächt worden. 2019 hatte ein vom Bund in Auftrag gegebener Expertenbericht ein Einsparpotenzial von 6 bis 8 Milliarden Franken identifiziert - ohne Einbussen bei der Qualität der Gesundheitsversorgung hinnehmen zu müssen.

Zwar sind sich alle einig, dass es neue Rezepte gegen die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen braucht. Welche es sein sollen, ist offen. Immer wieder genannt werden zum Beispiel eine konsequente Verlagerung stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich sowie eine Überarbeitung der veralteten Tarifstruktur Tarmed. Ebenso müsse die interkantonale Koordination verbessert und die Effizienz der Versorgung gesteigert werden.

WAS WILL DIE INITIATIVE?
Das Volksbegehren verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und es will den Reformstau auflösen. Liegt die Steigerung der durchschnittlichen Kosten je versicherte Person und Jahr in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als ein Fünftel über der Entwicklung der Nominallöhne und haben die Tarifpartner - also Kantone, Spitäler, Ärzteschaft, Krankenkassen und Pharmabranche - bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen.

Die Massnahmen müssen im folgenden Jahr wirken. Wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, muss das Parlament im Gesetz festlegen. Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Die Mitte-Partei verweist aber jeweils auf die bewährte Schulden- und Ausgabenbremse des Bundes.

WER STEHT HINTER DER INITIATIVE?
Die Mitte-Partei reichte die Kostenbremse-Initiative im Jahr 2020 ein. Damit sich endlich etwas ändere und die Prämienexplosion gestoppt werde, brauche es jetzt den Druck einer Volksinitiative, lautete das Credo. Mehrere Sparvorschläge im Gesundheitswesen seien längst bekannt, macht die Mitte-Partei geltend. Unterstützt wird die Initiative vom Krankenkassenverband Santésuisse und von den Kleinparteien EVP und EDU.

WAS SAGEN DIE BEFÜRWORTER?
"Mit der Kostenbremse machen wir Druck, damit endlich gehandelt wird", finden die Initiantinnen und Initianten. Es müssten alle Akteure Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen. Fehlanreize und Kostentreiber im Gesundheitswesen seien strukturell zu bekämpfen.

Dazu zählen laut der Mitte-Partei beispielsweise die zu teuren Medikamente. Diese kosteten in der Schweiz teilweise fünf Mal so viel wie im Ausland. Mit vermehrten ambulanten statt stationären Behandlungen könnte laut den Initiantinnen und Initianten jährlich eine weitere Milliarde Franken eingespart werden. Die Initiative könne zudem zu einer Vereinfachung und Reduzierung überflüssiger Verwaltungskosten führen.

VON WEM WIRD DIE INITIATIVE BEKÄMPFT?
Bundesrat, Kantone und auch die meisten Akteure des Gesundheitswesen anerkennen die Wichtigkeit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen, lehnen die Initiative aber ab. Von den grossen Parteien engagieren sich Vertreterinnen und Vertreter von SVP, SP, FDP, GLP und Grünen im Nein-Komitee Auch der Berufsverband des Pflegefachpersonals und der Hausärzteverband sind gegen die Initiative.

WAS SAGEN DIE GEGNER?
Die Initiative greife durch die ausschliessliche Koppelung des Bremsmechanismus an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung zu kurz und sei zu starr, machen die Gegner geltend. Das Begehren berücksichtige Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung oder medizinisch-technische Fortschritte nicht. Um kostendämpfende Massnahmen zu beschliessen, brauche es keinen neuen Verfassungsartikel.

Die Gegnerschaft warnt zudem vor einem Leistungsabbau, falls die Initiative angenommen würde. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitsdienstleister müssten dann laut dem Nein-Komitee dringend benötigte Leistungen einsparen. "Es käme zu einer Zweiklassenmedizin." Zudem würden sich die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals verschlechtern. Die Initianten bestreiten dies. Bei Gesamtkosten von fast 90 Milliarden Franken gebe es Einsparpotenzial ohne Leistungsabbau.

WAS BEINHALTET DER GEGENVORSCHLAG?
Die Gegner hätten lieber den vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative in Kraft treten würde. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat in Absprache mit den Akteuren des Gesundheitswesens alle vier Jahre festlegt, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen. Die Akteure im Gesundheitswesen müssten zuvor begründen, weshalb und wie stark die Kosten pro Bereich steigen werden.

Die Kantone könnten zudem eigene Kosten- und Qualitätsziele festlegen, wobei sie die Vorgaben des Bundesrats berücksichtigen und die Versicherer, Versicherten und Leistungserbringer vorgängig anhören müssten. Eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring soll die Entwicklung der Kosten überwachen und zuhanden des Bundes und der Tarifpartner Empfehlungen zu geeigneten Kostendämpfungsmassnahmen abgeben.

WIE SCHNEIDET DIE INITIATIVE IN UMFRAGEN AB?
Die Befürworter der Initiative sind momentan im Vorteil. Wäre Mitte April abgestimmt worden, hätten laut der Umfrage von "20 Minuten" und Tamedia 54 Prozent ein Ja in die Urne gelegt. 38 Prozent der Befragten hätten Nein gestimmt. In der ersten SRG-Trendumfrage lag der Ja-Stimmen-Anteil bei 52 Prozent und der Nein-Stimmen-Anteil bei 41 Prozent.

Laut dem Meinungsforschungsinstitut gfs.bern dürfte die Initiative aber abgelehnt werden, wenn der Zuspruch im Laufe des Abstimmungskampfs im gewohnten Ausmass schwindet. Derzeit gibt es Unterschiede zwischen den Sprachregionen: In der Romandie und im Tessin ist die Zustimmung für die Initiative höher als in der Deutschschweiz.

Quelle: SDA / Keystone - 05.05.2024, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2024 Pixabay

Gesucht

Apotheker:in Co-Betriebsleitung in Winterthur
Leitende Apotheker/in (Mitglied Geschäftsleitung) in Einsiedeln
Pharma-Assistent:in in Dättwil
Pharma-Betriebsassistent/in oder Pharma-Assistent/in in Schwyz
Pharma-Assistent:in in Zürich
Apotheker/in FPH/BAB in Einsiedeln
Apotheker/in in Flamatt
Pharma-Assistentin/Drogistin in Bassersdorf
Drogist:in in Zürich
+++ Pharma-Assistent:in in Baar +++

News

Newsletter