Nationalrat gegen tiefere Margen bei ärztlicher Medikamentenabgabe


BERN - Der Nationalrat will keine strengeren Regeln bei der Medikamentenabgabe in der Arztpraxis. Er hat am Dienstag eine Motion abgelehnt, mit welcher die SP tiefere Margen für Ärztinnen und Ärzte forderte.

Die Sozialdemokraten wollten den Bundesrat beauftragen, die Marge von 15 Prozent, welche Ärztinnen und Ärzte bei der Abgabe von Medikamenten heute erzielen können, um mindestens die Hälfte zu verringern. Den Einkommensverlust wollten sie wenn nötig mit anderen Massnahmen kompensieren, etwa mit den Taxpunktwerten.

Dass das ärztliche Einkommen von der Menge und der Art der verkauften Medikamente abhänge, sei sehr problematisch, begründete Jean-François Steiert (SP/FR) den Vorstoss. Der Rat lehnte die Motion aber mit 103 zu 42 Stimmen ab.

Erst vor kurzem hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass er entgegen früherer Pläne darauf verzichtet, der ärztlichen Medikamentenabgabe im Rahmen der Heilmittelgesetz-Revision den Riegel zu schieben.

Um die Revision nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Frage der so genannten Selbstdispensation ausklammern. Künftige Änderungen bei der ärztlichen Medikamenten-Abgabe sind aber damit nicht ausgeschlossen: Der Bundesrat will nun zum einen abwarten, was die Ärzte vorschlagen. Zum anderen lässt er die Rollenteilung zwischen Ärtzen und Apothekern selbst vertieft abklären.

Dabei sollen die geplanten Neuerungen im Gesundheitswesen im Rahmen von Managed Care berücksichtigt werden, namentlich die integrierten Versorgungsnetze. In solchen Netzen sollen sich verschiedene Leistungserbringer zusammenschliessen. Das Departement des Innern will nun prüfen, ob die Fachkompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker in der integrierten Versorgung besser genutzt werden könnten.

  
Quelle: SDA

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