Abschaffung des Patientengeheimnisses


BERN - Unter dem Vorwand der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fordern Krankenversicherer Zugang zu allen Patientendaten, insbesondere unter SwissDRG detaillierte Angaben zu Diagnosen und Behandlungen. Das bedeutet die Abschaffung des Patientengeheimnisses. Erste Signale des BAG bei SwissDRG gehen in die gleiche Richtung, entgegen der Haltung des Parlaments. Dabei sind Kontrollen sehr wohl möglich, ohne den Datenschutz zu verletzen. Die FMH appelliert darum an BR Burkhalter, das Patientengeheimnis zu schützen und damit eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern.

Daten sammeln ist en vogue, besonders bei den Krankenversicherern. Unter dem Vorwand der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fordern sie etwa im Zusammenhang mit dem elektronischen Patientendossier Zugang zu allen – auch vertraulichen – Patientendaten.

 

Mit der ab 2012 gültigen Spitalfinanzierung (SwissDRG) verlangen sie auch detaillierte Angaben zu Diagnosen und Behandlungen auf jeder Rechnung. Rückendeckung erhalten sie nun vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Patienten-, Leistungserbringer- und Datenschützer-Organisationen Ende März 2011 zu einer Aussprache betreffend Datenübermittlung eingeladen hatte: Es liess durchblicken, die Forderung der Kassen zu unterstützen. Dabei hat das Parlament anlässlich der KVG-Revision Spitalfinanzierung genau diese Forderungen ausdrücklich abgelehnt.

 

Die von den Kassen verlangten Datenübermittlungen verletzen nicht nur das KVG. Sie sind weder sinnvoll noch nötig, denn wirksame abgestufte Kontrollen sind sehr wohl möglich, ohne das Patientengeheimnis zu verletzen: durch die unabhängige Kodierrevision und durch die Verwendung von anonymisierten oder pseudonymisierten Daten.

 

Die FMH bittet deshalb Bundesrat Burkhalter nachdrücklich, sich für den Schutz des Patientengeheimnisses einzusetzen und damit die aktuelle qualitativ hochstehende medizinische Versorgung zu sichern, bei der das Patientenwohl im Vordergrund steht.

Quelle: Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)

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