Entlöhnung von Stillpausen


BERN - Die Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen soll gewährleistet werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, eine entsprechende parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zu unterstützen.

Der Bundesrat unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Mutterschutz (Übereinkommen Nr. 183 der IAO) und schlägt eine Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) zur Festschreibung der Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen vor. Die SGK-N hatte eine diesbezügliche Änderung des Arbeitsgesetzes beantragt, der Bundesrat sieht eine Anpassung der entsprechenden Verordnung als ausreichend an.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 der IAO möglich ist. Das geltende Recht der Schweiz entspricht weitgehend den Bestimmungen des Übereinkommens mit Ausnahme der Frage zur Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen. Die Frage ist weder im öffentlichen noch im privaten Arbeitsrecht vollständig geregelt und es existiert auch keine Rechtsprechung des Bundesgerichts, die eine Beantwortung dieser Frage erlauben würde.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Änderung der Verordnung und die Ratifikation dieses Übereinkommens die Rechtssicherheit fördern und im Rahmen einer kohärenten und solidarischen Politik in Sachen Mutterschutz und Gesundheit sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgen. Damit gibt die Schweiz ein positives Zeichen der internationalen Solidarität.

Nach Anpassung der ArGV 1 wird der Bundesrat die Ratifikationsurkunde des Übereinkommens Nr. 183 dem Generaldirektor der IAO überreichen. Er hofft, dass die notwendigen Arbeiten bis Mitte 2013 abgeschlossen sein werden.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft - 22.02.2012

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