Santésuisse setzt sich für faire Medikamentenpreise ein


BERN - Santésuisse ist für eine transparente und einvernehmliche Lösung zur raschen Zulassung von innovativen Medikamenten. Dabei sollen die Akteure zeitig in die Ausarbeitung von Lösungen miteinbezogen werden. santésuisse fordert ein Antrags- und Rekursrecht für die Versicherer sowie die Konsumenten- und Patientenorganisationen und lehnt eine über Krankenversicherungsprämien finanzierte Standortförderung ab.

santésuisse begrüsst eine im Einvernehmen mit der Pharmaindustrie ausgehandelte Lösung. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Nutzenbewertungen (Health Technology Assessments) und Preis- und therapeutische Quervergleiche müssen tragende Elemente der Lösung bilden. santésuisse lehnt es ab, dass mit Krankenversicherungsprämien und zu hohen Medikamentenpreisen in der Schweiz Wirtschaftsförderung betrieben wird, umso mehr als zwei Drittel der durch die Versicherung übernommenen Medikamente aus dem Ausland stammen.

Pharmafreundliche Rahmenbedingungen
Die Motionäre beauftragen den Bundesrat, «bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Medi-kamenten – bei Neuaufnahme, Indikationserweiterung und regelmässigen Preisprüfungen – zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden». Gemäss santésuisse ist die aktuelle Praxis der Medikamentenpreisfestsetzung für die Versicherten und Patienten ungünstig. Die gesetzlich vorgegebenen Wirtschaftlichkeitskriterien müssen konsequent umgesetzt werden, die Medikamentenpreise bewegen sich ja in der Schweiz mehrheitlich über dem Durchschnitt der sechs europäischen Vergleichsländer (über 20% bei patentgeschützten Medikamenten und über 45% bei Generika). Eine Anpassung der Medikamentenpreise erfolgt in der Schweiz nur alle drei Jahre. Der durchschnittliche Einführungspreis eines Medikaments bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste ist von 38 Franken pro Packung in den 80er-Jahren auf 207 Franken zwischen 2009 und 2012 gestiegen. Zudem profitiert die Pharmaindustrie von einer Wechselkurstoleranz (Bandbreite) von 5%.

Gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeit
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt für die Übernahme von therapeutischen Leis-tungen durch die Grundversicherung deren Wirtschaftlichkeit. Dies gilt auch für die Medikamente. Die Regeln der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden derzeit im Zusammenhang mit dem Postu-lat der Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS) neu diskutiert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheidet, welche Medikamente von der Krankenversicherung (Spezialitätenliste) zu übernehmen sind und zu welchem Preis.

Quelle: santésuisse (Vereinigung Schweizer Krankenversicherer) - 20.09.2012

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