Die Hausarztmedizin soll im Medizinalberufegesetz gestärkt werden
 BERN - Im revidierten Medizinalberufegesetz (MedBG) soll die Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärzte und Ärztinnen ausdrücklich erwähnt werden. Mit der ausdrücklichen Nennung der Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen des MedBG würde diese gestärkt.
BERN - Im revidierten Medizinalberufegesetz (MedBG) soll die Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärzte und Ärztinnen ausdrücklich erwähnt werden. Mit der ausdrücklichen Nennung der Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen des MedBG würde diese gestärkt.
Damit soll eine der Massnahmen des Masterplans „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" umgesetzt werden, den das EDI im Juni zusammen mit Partnern im Gesundheitswesen lanciert hat. Im Gesetz werden neu in Umsetzung des Verfassungsauftrags als Ausbildungsziel auch die Kenntnisse über die Methoden der Komplementärmedizin erwähnt.
Zudem soll der Begriff „selbstständige Berufsausübung" durch den präziseren Ausdruck „privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" ersetzt werden. Dadurch wird ein grösserer Kreis von Medizinalpersonen dem MedBG unterstellt und damit der Gesundheitsschutz erhöht. Weiter werden bei der Anerkennung der Diplome ausländischer Medizinalpersonen Anpassungen an das EU-Recht nötig.
Bereits auf Anfang September hat das EDI eine weitere Massnahme zur Stärkung der Hausarztmedizin getroffen. Auf diesen Zeitpunkt hin wurde der Übergangszuschlag für die Praxislaboratorien pro Analyse bis Mitte nächsten Jahres um 10% auf Fr. 1.10 erhöht.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit - 10.10.2012