Pandemieplan - Handbuch für die betriebliche Vorbereitung auf eine Pandemie
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31.07.2009 - Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der ausserparlamentarischen „Arbeitsgruppe Influenza“ und dem SECO ein Handbuch erarbeitet, das Unternehmen in ihrer betrieblichen Vorbereitung unterstützen soll. Das Risiko einer Grippepandemie ist weltweit hoch. Diese kann erhebliche, einschneidende Auswirkungen auf ein Unternehmen haben. Es ist davon auszugehen, dass bei einer pandemischen Grippe jeder Vierte erkrankt und durchschnittlich während 5 bis 8 Tagen der Arbeit fern bleibt. Der gesamte Ausfall kann jedoch höher sein, wenn das Personal beispielsweise Angehörige zu Hause betreuen muss. Es muss während der 2 bis 3 Wochen der maximalen lokalen Pandemiewelle mit 40% Personalausfall gerechnet werden. Eine rechtzeitige und gründliche Vorbereitung ist deshalb unerlässlich. Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der AG Influenza und dem SECO ein „Handbuch für die betriebliche Vorbereitung" erarbeitet, das Unternehmen sowie Verwaltungen als Arbeitsgrundlage dienen soll, um ihre Situation zu erfassen und geeignete Vorbereitungen zu treffen. |
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Zusammenfassung
Einleitung
- Das Ziel der betrieblichen Vorbereitung ist die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz und die Aufrechterhaltung der betrieblichen Infrastruktur, um die Belieferung der Kunden mit den wichtigsten Gütern sicherzustellen.
- Eine Grippepandemie (auch Influenzapandemie genannt) kann erhebliche, einschneidende Auswirkungen auf Betriebe haben.
- Die Grippepandemie kann in mehreren Wellen verlaufen; eine Welle dauert rund 12 Wochen.
- In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Infektion mit gefährlichen Mikroorganismen, z.B. dem Grippevirus (auch Influenzavirus genannt), zu schützen.
- Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um Empfehlungen zu organisatorischen, präventiven und hygienischen Massnahmen, die dazu beitragen sollen, im Fall einer Grippepandemie eine Ausbreitung der Grippe unter den Beschäftigten zu vermindern und den Betrieb trotz der vielen zu erwartenden Grippekranken aufrecht zu erhalten.
- Die vorliegende Planungsunterstützung kann auch kantonalen Verwaltungen oder Gemeindeverwaltungen zur Vorbereitung auf eine mögliche Grippepandemie dienen.
- Informationen zur aktuellen Situation bezüglich der pandemischen Warnphase in der Schweiz und weltweit findet man auf der Internetseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) (http://www.bag.admin.ch/pandemie).
Organisatorisches
Die Planung erfordert eine Analyse der innerbetrieblichen Funktionen. Im Rahmen eines Massnahmenkataloges werden die wichtigsten Prozesse und Produkte sichergestellt (Priorisierung / Posteriorisierung), potentiell exponiertes Personal (z.B. Schalterpersonal) identifiziert und die für den Betrieb unentbehrlichen Funktionen (Schlüsselfunktionen) definiert. Allfällige Lücken werden erkannt und geschlossen.
- Man schätzt, dass während einer Pandemiewelle 25% der Angestellten erkranken und deshalb von der Arbeit fern bleiben. Während den zwei Wochen im Höhepunkt der Welle sind wahrscheinlich 10% der Angestellten krankheitshalber abwesend. Die gesamte Abwesenheitsquote könnte jedoch einiges höher sein, da auch gesunde Angestellte zu Hause bleiben, um sich um Angehörigen zu kümmern. Eine Abwesenheitsquote von 40% während den zwei Höhepunkt-Wochen ist daher möglich.
- Wie mit so grossen Ausfällen umgegangen wird, muss vor Ausbruch der Grippepandemie festgelegt sein.
- Infolge reduzierter Personalkapazität wird die Produktivität eines Betriebs im Fall einer Grippepandemie möglicherweise eingeschränkt sein. Auf welche Produkte allenfalls vorübergehend verzichtet werden kann, muss vor Ausbruch der Grippepandemie beschlossen werden.
- Je nach Betrieb sind Eskalationspläne möglich.
Wichtigste, nicht medikamentöse Massnahmen im Fall einer Grippepandemie
Die wichtigsten nicht medikamentösen Massnahmen, die zur Eindämmung einer Grippepandemie beitragen können, sind:
- Beachten der persönlichen Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen mit Seife)
- Distanz halten («social distancing») von mindestens 1 Meter von Person zu Person
- Treffen von Eigenschutzmassnahmen (z.B. das Tragen von Hygienemasken) bei Tätigkeiten mit einem erhöhte Infektionsrisiko
- Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe
Kommunikation
Die Angestellten müssen über die Grippepandemie und die im Fall einer Grippepandemie geltenden Massnahmen in Kenntnis gesetzt werden. Die Informationskanäle und Auskunftsstellen müssen allen Mitarbeitenden vor Ausbruch einer Grippepandemie bekannt sein.
Das gesamte Handbuch kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://www.bag.admin.ch/influenza/01120/01134/03058/04319/index.html?lang=de
Quelle: Bundesamt für Gesundheit - http://www.bag.admin.ch