Politik - Differenzierter Selbstbehalt bei Arzneimitteln
BERN - Seit dem 1. Januar 2024 gilt der erhöhte Selbstbehalt von 40% für Arzneimittel, die im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung zu teuer sind.
Vom erhöhten Selbstbehalt sind sowohl Originalpräparate, Co-Marketing-Präparate, Generika, Biologika und Biosimilars betroffen.
Bei hochpreisigen Arzneimitteln, wie zum Beispiel Biologika, kann dies für den/die PatientIn zu einer hohen Kostenbeteiligung führen. ApothekerInnen dürfen ab dem 1. Januar 2024 offiziell auch Referenzpräparate durch ihre Biosimilars substituieren. Die Substitution ist analog der Substitution der Originalpräparate durch Generika zu handhaben und wird entsprechend vergütet.
Die agfam Kursreihe zu «Biologika und Biosimilars» bringt Sie in fünf Modulen auf den aktuellen Stand, so dass Sie für eine kompetente PatientInnen-Beratung rund um Biologika und Biosimilars gut gerüstet sind.
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Quelle: agfam / Keystone - Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2024 Pixabay
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