Volksinitiative: Miteinander statt gegeneinander


AARAU - Der Aargauische Apothekerverband bedauert die Lancierung der Volksinitiative der Ärzteschaft. Die ärztliche „ZusatzverdienstInitiative“ setzt die Qualität des Gesundheitssystems leichtfertig aufs Spiel. Sie baut die Patientensicherheit und Patientenrechte ab, erhöht die Prämien, gefährdet die Medikamentenversorgung und verschlechtert die ServiceQualität. Der AAV lanciert deshalb eine Volksinitiative, die alle Gesundheitsberufe dazu anhält, zusammenzuarbeiten und einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu garantieren. Die Medikamentenversorgung soll grundsätzlich durch die Apotheker erfolgen.

Der Aargauische Apothekerverband will die medizinische Grundversorgung durch eine optimale Zusammenarbeit von Ärzten, Spitälern, Apothekern, Spitex und weiteren Leistungserbringern sicherstellen. Zu diesem Zweck lanciert der Verband die Volksinitiative „Miteinander statt gegeneinander“. „Wir bedauern, dass der Aargauische Ärzteverband die eingespielte Zusammenarbeit zu Gunsten eigener Zusatzverdienste aufs Spiel setzt“, sagt Fabian Vaucher, Präsident des Aargauischen Apothekerverbandes.



„Unsere Initiative ist als Antwort auf das Vorgehen der Ärzteschaft zu verstehen und soll den niederschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung dank optimaler Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker im Interesse der Patientinnen und Patienten weiterhin garantieren.“


JA zu einer klaren Kompetenzordnung
Die international bewährte Arbeitsteilung zwischen Arzt und Apotheker dient dem Schutz des Patienten. Der Gesundheitspolitiker und Apotheker, Theo Vögtli, betont denn auch: „Ein medizinischer Leistungserbringer darf weder Einkommen noch andere finanzielle Vorteile aus Leistungen erzielen, deren Nachfrage er massgeblich selbst beeinflussen kann. Dies hat auch der Grosse Rat erkannt und die ärztliche Medikamentenabgabe klar und deutlich abgelehnt.“ Die von einer Mehrheit der Ärzteschaft lancierte ZusatzverdienstInitiative, die den ärztlichen Medikamentenverkauf im Kanton Aargau anstrebt, ist reine egoistische Zwängerei. Zudem beschneidet sie die Rechte des Patienten. Der Schutzparagraf im bestehenden Gesundheitsgesetz, der den Patienten die Wahlfreiheit garantiert, wird im Initiativtext der Ärzte ersatzlos gestrichen.

Ja zu „Miteinander statt gegeneinander“

Unser Gesundheitswesen funktioniert nicht ohne das Miteinander der Medizinalberufe: Ärzte, Apotheker und weitere Angehörige der Gesundheitsberufe müssen zusammenarbeiten. Nur so erreichen wir eine kostengünstige Grundversorgung zum Wohle des Patienten. Das verlangt auch das neue Medizinalberufsgesetz des Bundes. Die AAVInitiative setzt diese Forderung um.

 

 

 

Kontakt

Fabian Vaucher

Präsident Aargauischer Apothekerverband

Tel. 079 507 98 05


 

Quelle: Aargauischer Apothekerverband (AAV)

 

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