Spitalfinanzierung: Einzelne Kantone wälzen Kosten auf die Prämienzahler ab


BERN - Der Aargauer Grosse Rat hat für die Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 den Vergütungsanteil des Kantons für 2012 auf 47 Prozent festgelegt. Gegenüber dem prämienneutralen Vergütungsteiler von 50 Prozent bedeutet dies für die Aargauer Prämienzahler eine Mehrbelastung von 28 Mio. Franken oder zusätzlichen 1,9 Prämienprozent. Damit widerspiegelt der Aargau eine Deutschschweizer Tendenz.

Weil das Prämienniveau 2011 im Kanton Aargau unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, machte der Grosse Rat jetzt Gebrauch von der Möglichkeit, den kantonalen Mindestanteil von 55 Prozent an den Kosten stationärer Spitalaufenthalte tiefer festzulegen. Mit dem festgesetzten Vergütungsteiler werden die Prämienzahler gegenüber dem prämienneutralen Kostenteiler von 50/50 Prozent eine Mehrbelastung von 28 Mio. Franken bzw. von 1,9 Prämienprozent tragen müssen.

 
Kantone sparen Steuern auf Kosten der Prämienzahler
St. Gallen hat seinen Vergütungsteiler bereits früher ebenfalls auf 47 Prozent festgesetzt. Damit nimmt St. Gallen eine Mehrbelastung der Prämien um 79 Millionen bzw. einen Prämienanstieg um 6,5 Prozent in Kauf. Und der Regierungsrat von Nidwalden hat dem Landrat die Annahme des gesetzlichen Minimalsatzes von 45 Prozent empfohlen, was zu einem Prämienschub von 5,2 Prozent führen würde. In diesen von santésuisse berechneten Zahlen sind die Kostenanstiege durch die demografische Entwicklung, durch die jährliche Teuerung und durch die Verschiebung von Patientinnen und Patienten in die ambulanten Abteilungen nicht berücksichtigt. Die Zahlen zeigen, dass einige Kantone in erster Linie die Kantonsfinanzen im Auge haben und die Mehrbelastung – mindestens während der Übergangsfirst bis 2017 – auf die Prämienzahlerinnen und –zahler abwälzen.

Neue Spitalfinanzierung ab 2012
Die ab 2012 geltende Spitalfinanzierung verpflichtet alle Spitäler in der Schweiz, die erbrachten stationären Spitalleistungen mit Fallpauschalen abzurechnen. Die Versicherten können ihr Spital schweizweit frei wählen. Liegen die ausserkantonalen Tarife höher als im Wohnkanton, müssen die Versicherten die Differenz selber übernehmen oder über eine Spitalzusatzversicherung abdecken. Die neue Spitalfinanzierung schafft mehr Transparenz, sie veranlasst die Spitäler zu einer effizienten Leistungserbringung unter Beibehaltung einer hohen Qualität. Vergütet werden nicht mehr einfach Kosten anhand einer Tagespauschale, sondern die einzelne Behandlung des Patienten zu einem zwischen Krankenkasse und Spital ausgehandelten Preis.

Auskunft erteilt:
Silvia Schütz, Mediensprecherin, Mobile: 078 603 57 80

 

 
Quelle: Santésuisse

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