E-Rezept: Interview mit dem Nationalrat und Apotheker Thomas Bläsi


GENF - In den letzten Tagen trat der Genfer Nationalrat (SVP) und Apotheker Thomas Bläsi in mehreren grossen Medien wie RTS oder 24 Heures – TDG (Tamedia) auf. Insbesondere warnte er vor dem Missbrauch von Beruhigungsmitteln, die per WhatsApp oder E-Mail verschickt werden – dies im Zuge jener schrecklichen Affäre um chemische Unterwerfung und Gewalt durch einen ehemaligen Aargauer Politiker. Herr Bläsi hatte im Jahr 2024 eine Motion zur Abgabe dieser Medikamente eingereicht. Darin prangerte er illegale Verschreibungspraktiken bestimmter Medikamente an, die missbraucht werden können, wie Benzodiazepine, Antihistaminika oder Neuroleptika. Sein Antrag war vom Bundesrat abgelehnt worden. Er setzt sich für ein System mit elektronischen Rezepten mit QR-Code ein.

Pharmapro.ch konnte ihn interviewen, um unsere Fragen zu beantworten.

Sie befürworten also die Einführung des elektronischen Rezepts?
Ja, ich befürworte das elektronische Rezept. Es ist eine notwendige Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems. Allerdings bin ich der Ansicht, dass das derzeit vom Bundesrat vorgeschlagene Modell das Problem gefälschter Rezepte nicht vollständig löst und sogar die Gefahr birgt, ein falsches Sicherheitsgefühl zu erzeugen.

Heute dient das elektronische Rezept in erster Linie dazu, die Identität des verschreibenden Arztes zu überprüfen. Das ist ein erster Schritt, reicht aber nicht aus. Es garantiert nicht, dass das Rezept nicht bereits in einer anderen Apotheke eingelöst wurde. Doch genau diese Information ist entscheidend, um Doppelabgaben oder die betrügerische Wiederverwendung desselben Rezepts zu verhindern.

Meiner Meinung nach muss ein elektronisches Rezept mit einem gesicherten QR-Code zwei unverzichtbare Bedingungen erfüllen:

- Es muss ermöglichen, zu überprüfen, ob der verschreibende Arzt tatsächlich echt ist;

- Es muss sofort erkennbar sein, ob das Rezept bereits ganz oder teilweise abgegeben wurde.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Derzeit gibt es etwa sechs Verwaltungssoftwareprogramme, die in Apotheken verwendet werden, und rund sechzig bei den Ärzten. Ohne Vernetzung verliert das elektronische Rezept einen Grossteil seines Nutzens.

Lösungen gibt es bereits. Das HIN-Netzwerk ermöglicht einen sicheren Datenaustausch zwischen den Gesundheitsfachleuten. Auch das von der FMH und pharmaSuisse gemeinsam entwickelte Projekt für das elektronische Rezept geht in die richtige Richtung, da es auf einer gemeinsamen und interoperablen Plattform basiert.

Das Ziel besteht also nicht nur darin, das Rezept zu digitalisieren, sondern ein wirklich sicheres System aufzubauen, das Betrugsfälle verhindern kann, anstatt sie lediglich zu erschweren.

Warum glauben Sie, dass Ihr Antrag, der sinnvoll erschien, vom Bundesrat abgelehnt wurde?
Der Bundesrat war der Ansicht, dass der derzeitige rechtliche Rahmen zur Bekämpfung gefälschter Rezepte ausreiche. Ich glaube, dass diese Einschätzung nicht mehr der Realität vor Ort entspricht. 

Heute übermitteln sehr viele Ärzte ihre Rezepte immer noch direkt per E-Mail oder – was noch besorgniserregender ist – über WhatsApp an die Patienten. Diese Übermittlungswege entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Übermittlung sensibler medizinischer Daten und Rezepte. Trotzdem hat sich diese Praxis weit verbreitet.

In Genf sind die Dienststellen des Kantonsapothekers über diese Situation informiert. Theoretisch müsste jedes zweifelhafte Rezept beim verschreibenden Arzt überprüft werden. In der Praxis ist das Volumen jedoch so gross geworden, dass eine systematische Kontrolle die Apotheken lahmlegen und die Abgabe der Medikamente erheblich verzögern würde. Die Behörden waren daher gezwungen, ihre Kontrollen an diese Realität anzupassen.

Genau aus diesem Grund halte ich die Argumente des Bundesrats für nicht mehr stichhaltig. Sie beruhen auf der Vorstellung, dass die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichen. Wenn jedoch Rezepte täglich über Kanäle zirkulieren, die weder ihre Echtheit noch ihre Unversehrtheit noch ihre Rückverfolgbarkeit gewährleisten, werden diese Kontrollen weitgehend wirkungslos.

Die Antwort des Bundesrats erfolgte zudem noch vor dem Drama im Aargau, das uns die möglichen Folgen der Zweckentfremdung von Medikamenten eindringlich vor Augen geführt hat. Seitdem können wir dieses Thema nicht mehr als reine Verwaltungsangelegenheit betrachten: Es handelt sich um eine echte Frage der öffentlichen Sicherheit.

Ausserdem schätzt das Zentrum für Suchtmedizin und Rechtsmedizin in Paris, dass 56,7 % der zweckentfremdeten Medikamente aus Apotheken stammen. Diese Zahl zeigt, dass die Apotheke einen wesentlichen Knotenpunkt darstellt, der gesichert werden muss. In der Schweiz, wo die Modalitäten für die Übermittlung von Rezepten besonders grosszügig sind, ist es unerlässlich, die Sicherheit im Arzneimittelkreislauf zu verstärken.

Genau das ist das Ziel meines Antrags: die Verschreibung und die Abgabe zu sichern und die Patienten zu schützen. Ein elektronisches Rezept macht nur dann Sinn, wenn es sowohl die Echtheit des verschreibenden Arztes garantiert als auch sicherstellt, dass dasselbe Rezept nicht mehrfach verwendet werden kann. Solange diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, lassen wir weiterhin eine Lücke bestehen, von der Betrüger profitieren.

Manche könnten argumentieren, dass auch die Apotheken ein wirtschaftliches Interesse daran haben, mehr Medikamente zu verkaufen. Liegt das Problem nicht vielmehr weiter oben in der Kette, bei den verschreibenden Ärzten, den Patienten oder den Kontrollbehörden?
Ich halte es nicht für gerecht, die Verantwortung den Apothekern aufzubürden. Die überwiegende Mehrheit übt ihren Beruf gewissenhaft aus und wendet die ihr zur Verfügung stehenden Kontrollmassnahmen an.

Das eigentliche Problem ist, dass diese Kontrollen heute nicht mehr ausreichen. Bei Rezepten, die per E-Mail oder WhatsApp übermittelt werden, kann der Apotheker im besten Fall überprüfen, ob ein Arzt tatsächlich der Aussteller des Rezepts ist. Es ist ihm jedoch unmöglich zu wissen, ob dieses Rezept bereits in einer anderen Apotheke abgegeben wurde.

Genau darin liegt die Schwachstelle des Systems. Ein Patient mit böswilliger Absicht kann dasselbe Rezept in mehreren Apotheken vorlegen und so viele Abholungen erhalten, wie er Apotheken besucht, ohne dass ein Apotheker über die technischen Mittel verfügt, um festzustellen, dass das Rezept bereits ausgeführt wurde.

Man kann also von den Apothekern nicht verlangen, einen Betrug zu verhindern, den sie gar nicht erkennen können. Ihnen fehlen schlichtweg die entscheidenden Informationen: ob das Rezept noch gültig ist oder bereits eingelöst wurde.

Genau das soll mein Antrag korrigieren. Ich schlage nicht vor, die Verantwortung auf die Apotheker zu verlagern, sondern ihnen ein wirksames Kontrollinstrument an die Hand zu geben. Ein gesichertes elektronisches Rezept muss es ermöglichen, mit einem einzigen Scan des QR-Codes zwei Dinge zu überprüfen: dass der verschreibende Arzt authentisch ist und dass das Rezept nicht bereits ganz oder teilweise abgegeben wurde.

Genau diese zweite Überprüfung fehlt heute und ermöglicht nach wie vor gewisse Missbräuche. Solange diese Information nicht zwischen den Softwareprogrammen der Ärzte und denen der Apotheken ausgetauscht wird, bleibt eine erhebliche Lücke in der Sicherheit des Arzneimittelkreislaufs bestehen.

Die Frage ist also nicht, ob die Apotheker ausreichend kontrollieren. Die eigentliche Frage ist, ihnen die Mittel an die Hand zu geben, um wirksam zu kontrollieren. Genau darum geht es in meinem Antrag.

Das Interview wurde per E-Mail zwischen dem 28. und 29. Juli 2026 geführt (auf französisch). Von Xavier Gruffat (Apotheker) und Dr. Patrick Eichenberger (Apotheker).

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