Apothekenverband reicht Petition gegen "unkoordinierten Abbau" ein


BERN - Der Apothekerverband Pharmasuisse hat mehr als 340'000 Unterschriften gesammelt gegen "unkoordinierte Abbaumassnahmen" in der Grundversorgung, wie er schreibt. Am Dienstag übergab der Verband die Petition der Bundeskanzlei.

Lanciert hatte Pharmasuisse die Petition mit dem Titel "Auch morgen medizinisch gut umsorgt" Anfang April. Anstatt den Rotstift bei den Apotheken, den Hausärzten und der Pflege anzusetzen, solle der Bundesrat die medizinische Grundversorgung stärken, schrieb der Verband damals. Er kritisierte "wirre Schnellschüsse".

Betreuung nahe am Wohnort

Die 341‘688 Personen, die die Bittschrift unterzeichnet hätten, wünschten sich eine persönliche Betreuung und Beratung nahe am Wohnort, schrieb Pharmasuisse. Gesammelt wurden die Unterschriften von 1800 Apothekenteams.

Pharmasuisse stört sich namentlich an der vom Bundesrat geplanten Reduktion des Vertriebsanteils, also am Betrag, den Apotheken, Ärzte und Spitäler für ihre logistischen Leistungen erhalten. Damit will der Bundesrat in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung jährlich rund 50 Millionen Franken sparen.

Ausserdem kritisieren die Apotheker die geplante Einführung eines Referenzpreissystems für Generika mit abgelaufenem Patentschutz. Dabei soll für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt und nur dieser von der Krankenkasse vergütet werden.

Damit will der Bundesrat Anreize schaffen, dass der Patient oder die Patientin das günstigste verfügbare Medikament wählt. Den Spareffekt beziffert er auf bis zu 480 Millionen.

Die Massnahmen gefährdeten die Versorgung besonders in ländlichen Gebieten oder Quartieren, macht Pharmasuisse geltend. Mit Preissenkungen bei Medikamenten leisteten die Apotheken bereits einen grossen Beitrag zu den Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen.

Anpassung des KVG gefordert

Pharmasuisse pocht als Alternative auf die Umsetzung einer Motion für eine Anpassung im Krankenversicherungsgesetz (KVG), die das Parlament in der laufenden Session überwiesen hat. Gemäss diesem Vorstoss soll die Grundversicherungen Leistungen von Apotheken auch vergüten können, wenn diese keine Medikamente abgeben.

Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) hatte den Vorstoss mit Sparpotenzial begründet: Apotheken könnten auch mit Leistungen ohne Medikamentenabgabe Einsparungen herbeiführen, etwa indem sie Heimpatienten pharmazeutisch betreuten. Abgegolten haben will Ettlin zudem die Teilnahme von Apotheken an Präventionsprogrammen.

Quelle: SDA / Keystone - 18.06.2019

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