KOF-Prognose: Gesundheitskosten steigen um 3,9 Prozent


ZÜRICH - Die Gesundheitskosten kennen weiter nur eine Richtung: Sie steigen - voraussichtlich auch in den Jahren 2019 und 2020. Die Konjunkturforschungsstelle KOF geht von einem Anstieg um je 3,9 Prozent aus. Im laufenden Jahr soll es bei 3,8 Prozent bleiben.

Damit steigen die Gesundheitsausgaben in den Jahren 2019 und 2020 voraussichtlich stärker als in jüngster Vergangenheit und im laufenden Jahr. Im Jahr 2017 lag das Wachstum bei vergleichsweise tiefen 3,5 Prozent.

Dies geht aus der neuesten KOF-Prognose zu den Gesundheitsausgaben hervor, die am Dienstag publiziert wurde. Der stärkere Anstieg für die Jahre 2019 und 2020 liegt vor allem daran, dass die Zahl der älteren Einwohnerinnen und Einwohner stärker steigt als in den vergangenen Jahren. Zudem steigen die Löhne, was sich in der personalintensiven Gesundheitsbranche stark auswirkt.

Im Gegenzug bremsen politische Massnahmen den Ausgabenanstieg etwas ab, also dass etwa heute mehr Eingriffe ambulant vorgenommen werden und kein Spitalaufenthalt mehr verordnet wird. Unter dem Strich rechnet die KOF für das Jahr 2019 aber mit Gesundheitsausgaben von 10'397 Franken pro Kopf. 2020 liegen sie dann gar bei 10'705 Franken.

Versicherte sollten belohnt warden

"Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen: Bisher hat kein einziger politischer Eingriff den Kostenanstieg signifikant gedämpft", teilte Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly mit.

Seiner Ansicht nach besteht die Gefahr, dass weitere Regulierungsmassnahmen nur die Bürokratiekosten in die Höhe treiben. Als Beispiele nennt er Eingriffe ins Tarmed-System oder neue Spielregeln für die Medikamentenpreise.

Er plädiert stattdessen für alternative Versicherungsmodelle. "Die Krankenkassen müssen dringend mehr Spielraum bekommen, um jene Versicherte zu belohnen, die aktiv zur Eindämmung des Kostenanstiegs beitragen", so Schneuwly weiter.

Heute ist es den Krankenkassen von Gesetzes wegen nicht erlaubt, den Versicherten mit alternativen Modellen günstigere Grundversicherungen anzubieten. Sie können umgekehrt aber auch nicht jene Versicherten zur Kasse bitten, die sich beispielsweise bei Bagatellen an den Spitalnotfall oder an teure Spezialisten wenden.

Quelle: SDA / Keystone - 20.11.2018, Copyrights Bilder: Adobe Stock

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