Qualitätsbestimmungen im Gesundheitswesen werden 2021 umgesetzt
BERN - Vergangenen Sommer verabschiedete das Parlament eine Vorlage zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Am Freitag hat der Bundesrat die zur Umsetzung nötige Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum steht die Eidgenössische Qualitätskommission.
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Diese berät die verschiedenen Akteure im Bereich der Qualitätsentwicklung und koordiniert deren Aktivitäten. Die Verordnung legt die Zusammensetzung fest: vier Personen für die Leistungserbringer, zwei für die Kantone und Versicherer, zwei für die Versicherten und die Patientenorganisationen und fünf Personen für die Wissenschaft.
Auf jeder Ebene des Gesundheitssystems sollen Bund, Kantone, Eidgenössische Qualitätskommission sowie Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer dafür sorgen, dass das vorgegebene Niveau der Qualität gehalten und kontinuierlich verbessert wird. Die Behandlungsqualität wird dazu ständig analysiert.
Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge ab. Diese richten sich nach den Zielen des Bundesrates und der Eidgenössischen Qualitätskommission. Da sich diese Ziele im Laufe der Zeit ändern können, müssen die Vertragspartner die Verträge an diese Vorgaben und Empfehlungen anpassen. Die Qualitätsverträge werden veröffentlicht.
Die Kosten für die Qualitätsentwicklung werden je zu einem Drittel vom Bund, den Kantonen und den Versicherern finanziert. Die maximalen jährlichen Ausgaben sind über ein Kostendach begrenzt. Diese Bestimmungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Vernehmlassung zur Verordnungsänderung läuft bis zum 15. Juni 2020.
Quelle: SDA / Keystone - 06.03.2020, Copyrights Bilder: © 2020 Pixabay
