Übertragbare Krankheiten - Hepatitis-A-Fälle sind stark angestiegen


BERN - In der Schweiz sind im vergangenen Jahr über zweieinhalb Mal so viele Menschen an der Infektionskrankheit Hepatitis-A erkrankt wie im Vorjahr. Der Grossteil der Erkrankten war nicht geimpft.

Insgesamt sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) 110 Hepatitis-A-Fälle gemeldet worden, wie das BAG am Montag mitteilte. Im Vorjahr waren es noch 43 Erkrankte. Damit ist die Infektionskrankheit erstmals seit 2009 wieder auf einen Höchststand gestiegen. Damals waren 107 Fälle verzeichnet worden.

Gemäss dem BAG berichtete das europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) seit Ende 2016 über einen europaweiten Ausbruch der Infektionskrankheit in 22 EU- respektive EWR-Ländern. Es sei naheliegend, dass die beobachteten Schweizer Fälle mit diesem europäischen Ausbruch zusammenhingen, schreibt das BAG.

Am häufigsten betroffen waren 20- bis 30-jährige Männer. Insgesamt waren fast dreimal so viele Männer erkrankt wie Frauen. In den Vorjahren war das Geschlechterverhältnis gemäss der Mitteilung praktisch ausgeglichen.

Wie sich der oder die Betroffene möglicherweise angesteckt hat, wurde nur bei 63 Personen angegeben. Mit 39 Nennungen wurden am häufigsten Lebensmittel als Quelle erwähnt. An zweiter Stelle (15 Mal) und ausschliesslich von Männern, wurde sexueller Kontakt angeführt. In den Vorjahren ist dieser Anteil gemäss BAG deutlich geringer gewesen.

Ansteckung eher im Ausland

Der mögliche Infektionsort lag nur bei 81 Fällen vor. Am meisten mit 49 Fällen wurde das Ausland angegeben, dabei an erster Stelle Spanien (9 Fälle), anschliessend Frankreich (5 Fälle) und Italien (4 Fälle). Bei 32 Fällen wurde davon ausgegangen, dass die Ansteckung in der Schweiz geschah.

Gegen Hepatitis-A gibt es eine Schutzimpfung. Doch 96 Prozent der 78 Personen, welche den Impfstatus angaben, waren nicht gegen die Krankheit geimpft.

Hepatitis-A ist eine akute Leberentzündung. Das Virus wird mit dem Stuhl infizierter Personen ausgeschieden und entweder durch direkten Kontakt von einer Person auf die andere oder indirekt durch kontaminierte Nahrungsmittel beziehungsweise verunreinigtes Trinkwasser übertragen.

Die Erhebungen des BAG basieren auf Angaben von Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzten, welche dem Bundesamt für Gesundheit ihre Fälle gemäss der Meldepflicht melden müssen.


Quelle: SDA - 04.06.2018, Copyrights Bilder: Fotolia.com

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