Revision des Medizinalberufegesetzes
BERN - Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Revision des Medizinalberufegesetzes. Im Zentrum der geplanten Revision stehen die bessere Verankerung der Grundversorgung sowie die Aufnahme der Komplementärmedizin bei der Aus- und Weiterbildung. Gleichzeitig soll der aktuelle Stand der Rechtsprechung bei der gegenseitigen Diplomanerkennung zwischen der Schweiz und der EU im Gesetz aufgenommen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Oktober 2011.
Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) soll der Anpassungsbedarf in verschiedenen Themen aufgenommen werden:
So besteht das Ziel, die Grundversorgung bereits in der Ausbildung besser zu verankern. Die Absolventinnen und Absolventen der universitren Ausbildung sollen daher die Aufgaben und Funktionen der verschiedenen Fachpersonen im Bereich der medizinischen Grundversorgung kennen. Mit dem vorliegenden Entwurf wrde dieses Ausbildungsziel in die Ausbildungsgnge aufgenommen.
Mit der Annahme der Initiative "Ja zur Komplementrmedizin" sieht die Verfassung vor, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zustndigkeiten fr die Bercksichtigung der Komplementrmedizin sorgen. Im MedBG sollen daher die Aus- und Weiterbildungsziele entsprechend angepasst werden.
Ein weiteres Ziel der Revision besteht darin, den Umgang mit Informationen unter den Medizinalpersonen in der Aus- und Weiterbildung gut zu verankern. Da Informations- und Kommunikationstechnologien fr das medizinische Fachpersonal ein immer wichtigerer Teil der guten Behandlung und des Berufsalltags sind, sollen die angehenden universitren Medizinalpersonen bereits in der Ausbildung fr die Thematik des Arzt-/Patientenverhltnisses und fr das Potenzial und den richtigen Umgang mit medizinischen Daten und Patienteninformationen sensibilisiert werden. In der Weiterbildung sind die entsprechenden Kenntnisse, Fhigkeiten und Fertigkeiten zu vertiefen.
Im Zusammenhang mit der Anerkennung von auslndischen Diplomen und Weiterbildungstiteln sowie im Bereich der Berufsausbung werden ferner Przisierungen vorgelegt. Mit dem Freizgigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der EU und der Schweiz hat sich letztere verpflichtet, das entsprechende EU-Recht sowie die damit zusammenhngende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europischen Union (EuGH) in ihrer Gesetzgebung zu bercksichtigen. Mit der Revision des MedBG wird sowohl die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, sowie die EU-Richtlinie 2005/36/EG ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen berücksichtigt.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) - www.bag.admin.ch - 29.06.2011