Santesuisse-Kommentar zur Initiative «Ja zur Hausarztmedizin»
.jpg) BERN - santésuisse begrüsst und unterstützt eine starke Hausarztmedizin. Diese ist ein wichtiger Teil einer funktionierenden medizinischen Grundversorgung, welche günstig, für alle zugänglich und von hoher Qualität zu sein hat. Indessen verlangen die Krankenversicherer, dass vermehrt der Grundsatz der Vertragsfreiheit in den Vordergrund gerückt werden soll, so z.B. durch die freiwillige, partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich von Managed Care oder anderen Netzwerk-Modellen. Diese sind den Krankenversicherern ein grosses Anliegen.
BERN - santésuisse begrüsst und unterstützt eine starke Hausarztmedizin. Diese ist ein wichtiger Teil einer funktionierenden medizinischen Grundversorgung, welche günstig, für alle zugänglich und von hoher Qualität zu sein hat. Indessen verlangen die Krankenversicherer, dass vermehrt der Grundsatz der Vertragsfreiheit in den Vordergrund gerückt werden soll, so z.B. durch die freiwillige, partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich von Managed Care oder anderen Netzwerk-Modellen. Diese sind den Krankenversicherern ein grosses Anliegen.
Die Versicherer sind denn auch überzeugt, dass in Zukunft der Fokus auf die Förderung und den Ausbau einer sinnvollen Kooperation und Koordination zwischen den verschiedenen medizinischen Berufsgruppen gerichtet werden muss. Die Kompetenz zur Entwicklung adäquater Versorgungsmodelle liegt jedoch bei den Leistungserbringern in Zusammenarbeit mit den Versicherern. Nach Überzeugung der Krankenversicherer kann es nicht Aufgabe von Bund und Kantonen sein, solche zu schaffen. 
Staatlich garantierte Einkommen für Leistungserbringer, wie sie die Initiative letztlich verlangt,  sind demgegenüber strikte abzulehnen. Nach Überzeugung der Versicherer ist eine wettbewerbliche Marktordnung das beste Mittel, patienten- und versichertenorientierte Dienstleistungen in Bezug auf Service, Qualität und Preis sicherzustellen - und zwar bei den Leistungserbringern, aber auch bei den Versicherern. Hier sind allenfalls neue Wege zu beschreiten und falls nötig, sind bestehende Strukturen grundlegend zu überdenken. Staatliche Eingriffe sollen immer nur als ultima ratio dienen. Völlig verkehrt wäre es, eine Gruppe von Leistungserbringern gegenüber den übrigen Akteuren im Gesundheitswesen zu privilegieren. Denn eine umfassende Grundversorgung umfasst niemals nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch diverse andere Leistungserbringer. Schon gar nicht soll die Stellung einer bestimmten Berufsgruppe in einem Verfassungsartikel zementiert werden.
Im Vergleich mit der Initiative stellt der vom Bund ausgearbeitete Gegenvorschlag deshalb zweifellos die wesentlich bessere Lösung dar, selbst wenn auch dieser aus Sicht der Krankenversicherer zu interventionistisch ist. Jede „Steuerung der Maximalgrössen betreffend der Versorgungsdichte“ z.B. ist abzulehnen. Das koordinierende Eingreifen des Bundes ist nur dann begrüssenswert und sinnvoll, wenn es die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erfordern würde.
Auch in Bezug auf die Regelungskompetenz des Bundes, die Qualität der Leistungen sicherzustellen, sind Fragezeichen angebracht: Auch hier wiederum soll das Primat der vertraglichen Einigung zwischen den Tarifpartnern stehen und der staatliche Eingriff nur in Ausnahmefällen notwendig sein. Eindeutig abzulehnen ist die Kompetenz des Bundes, die Abgeltung der „Qualität“ festzulegen. Dies ist Sache der Tarifpartner. 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Krankenversicherer die weit über das Ziel hinausschiessende Initiative klar ablehnen, währenddem sie die Stossrichtung des Gegenvorschlags grundsätzlich begrüssen. Der Fokus ist dabei jedoch generell mehr auf freiheitliche Wettbewerbsordnung denn auf staatliche Regelung zu legen.
Quelle: Vereinigung Schweizer Krankenversicherer (santesuisse) - www.santesuisse.ch - 08.07.2011