Stabile Medikamentenpreise trotz Wechselkursschwankungen


BERN -  Die Preise kassenpflichtiger Medikamente werden ab Mai nach neuen Regeln festgelegt. Der Bundesrat will angesichts starker Wechselkursschwankungen für mehr Stabilität sorgen - aus seiner Sicht zugunsten der Pharma-Industrie und der Versicherten.

Er habe sowohl die Pharma-Industrie als auch die Krankenversicherer und den Konsumentenschutz konsultiert, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien. Mehr Stabilität komme allen zugute. Zufrieden sind allerdings nicht alle: Während der Konsumentenschutz die Massnahmen als Kompromiss sieht, zeigt sich die Pharma-Industrie enttäuscht.

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai. Der Bundesrat rechnet damit, dass sie ab November zu jährlichen Einsparungen von 240 Millionen Franken führen.

Dies sind zwar 20 Millionen weniger als potenziell eingespart werden könnte, wenn die Medikamentenpreise nach dem heutigen System den tiefen Fremdwährungen angepasst würden. Im schlechtesten Fall lägen die Einsparungen nach dem heutigen System aber nur bei 115 Millionen Franken. Das neue System biete mehr Sicherheit, sagte Berset.

Nur noch Auslandpreisvergleich

Geändert werden die Kriterien für die Festlegung und regelmässige Überprüfung der Preise. Zur Ermittlung des Preises bei einer Neuzulassung hat das Bundesamt für Gesundheit bisher das Medikament einerseits mit bereits zugelassenen Medikamenten verglichen, die eine ähnliche Wirkung haben. Andererseits wurde der Preis mit jenem in anderen Ländern verglichen.

Neu erfolgt der Vergleich mit anderen Medikamenten - der sogenannte therapeutische Quervergleich - nur noch, wenn das Medikament im Ausland nicht im Handel ist. Andernfalls orientiert sich das Bundesamt für Gesundheit ausschliesslich am Auslandpreis - was der Konsumentenschutz begrüsst und die Pharma-Industrie kritisiert.

Höhere Toleranzmarge

Beim Auslandpreisvergleich hat der Bundesrat dafür zugunsten der Pharma-Industrie die Toleranzmarge von 3 auf 5 Prozent erhöht. Die Krankenversicherer müssen also auch für Medikamente aufkommen, die in der Schweiz 5 Prozent teurer sind als im Ausland. Liegt der durchschnittliche Wechselkurs zum Beispiel bei 1.23 Franken pro Euro, macht dies mit der Toleranzmarge 1.29 Franken pro Euro aus.

Weiter wird für den Preisvergleich mit den Referenzländern in jedem Fall ein durchschnittlicher Wechselkurs über 12 Monate verwendet. Bisher waren es in bestimmten Fällen 6 Monate.

Angepasst werden die Verordnung über die Krankenversicherung und die Krankenpflege-Leistungsverordnung. Die Änderungen sollen gewährleisten, dass künftige Preissenkungen den Versicherten zugute kommen, wie das Departement des Innern (EDI) schreibt. Die Möglichkeiten von Systemblockaden oder Beschwerden gegen Preissenkungen würden damit verringert.

Konsumentenschutz spricht von Deal

Die Stiftung für Konsumentenschutz hofft, dass diese Strategie aufgeht, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder auf Anfrage sagte. Sie sprach von einem "Deal": Die Preise würden nun zwar nicht so stark gesenkt, wie sie wegen des starken Frankens eigentlich gesenkt werden sollten. Dafür könnte der Verzicht auf den therapeutischen Quervergleich bewirken, dass die Pharma-Industrie auf Klagen verzichte.

Ohne Verzicht auf den Quervergleich hätte die Pharma-Industrie mit Klagen bewirken können, dass die Preise gar nicht gesenkt worden wären. Der Grund dafür ist, dass jährlich - im Turnus - nur ein Drittel der Medikamente überprüft wird. Verglichen werden diese Medikamente dann mit solchen aus den anderen beiden Dritteln, die wegen früherer Wechselkurse teurer sind.

Die Pharma-Industrie könnte also ohne Systemänderung auf den therapeutischen Quervergleich pochen und damit bewirken, dass die Preise hoch blieben. Sollte sich die Hoffnung nicht bestätigen, dass die Pharma-Industrie nun bei Preissenkungen auf Klagen verzichte, brauche es Gesetzesänderungen, forderte Stalder.

Pharma-Industrie zeigt sich enttäuscht

Die Pharma-Industrie ihrerseits ist trotz höherer Toleranzmarge unzufrieden. Der Entscheid des Bundesrates sei wirtschaftspolitisch fragwürdig und rechtlich umstritten, schreibt der Verband Interpharma in einer Mitteilung.

Dass der Bundesrat ausgerechnet jetzt, da der Schweizer Franken überbewertet sei, die Schweizer Preise nur noch auf die Auslandpreise abstützen wolle, sei schwer nachvollziehbar.

Schweizer Firmen, deren Kosten für Forschung und Entwicklung am Standort in den letzten drei Jahren im Vergleich zum Ausland massiv gestiegen seien, würden nun zusätzlich mit massiven Preissenkungen abgestraft, kritisiert Interpharma.


Quelle: SDA - 21.03.2012

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