Heilmittelgesetz: Änderungen der Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Tierarzneimittelverordnung beschlossen
Eine weitere Anpassung der Arzneimittelverordnung betrifft diejenigen Kantone, in denen Drogistinnen und Drogisten bereits vor dem 1.1.2002 aufgrund einer kantonalen Bewilligung erweiterte Abgabekompetenzen besassen. Neu bekommen diese Kantone die Möglichkeit, die Abgabekompetenzen von eidgenössisch diplomierten Drogistinnen und Drogisten zu erweitern, wenn die flächendeckende Versorgung des Kantons mit diesen Arzneimitteln nicht gewährleistet ist. Die neue Regelung gilt solange, bis mit der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) eine definitive und schweizweit einheitliche Regelung erlassen wird. Die Bestimmung tritt am 15. April 2010 in Kraft.
Die Medizintechnik ist ein stark umworbener Markt mit grossem Wachstumspotential. Für medizintechnische Produkte wie etwa Computertomographen, Tests für die medizinische Diagnostik oder Implantate wie Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke herrscht im Gegensatz zu den Arzneimitteln ein freier Warenverkehr in der Europäischen Union eingeschlossen die Schweiz. Die revidierte Medizinprodukteverordnung harmonisiert das Schweizer Recht mit den revidierten Medizinprodukterichtlinien der EU, die ab dem 21. März 2010 gelten. Der Bundesrat sichert somit den Schweizer Unternehmen weiterhin den Zugang zum europäischen Markt und verhindert neue Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bleibt auch in Zeiten der Finanzkrise erhalten. Diese Bestimmungen treten am 1. April 2010 in Kraft.
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