Impfungen neu von der Franchise ausgenommen


ZÜRICH - Seit dem 1. Januar 2026 sind empfohlene Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan von der Franchise ausgenommen. Die Regelung gilt für alle Impfungen nach Artikel 12a KLV sowie für die dazugehörige Impfberatung. Patient:innen bezahlen somit keine Franchise mehr, der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % bleibt jedoch bestehen. Ziel der Massnahme ist es, die Impfraten in der Schweiz zu erhöhen und finanzielle Hürden in der Prävention abzubauen.

Von der Franchise-Befreiung betroffen sind unter anderem Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (DTP), Pneumokokken, Meningokokken, Covid-19, Mpox sowie die RSV-Impfung bei Schwangeren zum Schutz des Neugeborenen.

Bei Abgabe oder Verabreichung einer Impfung in der Apotheke werden die Kosten für den Impfstoff bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung von der OKP übernommen, der Impfakt an sich muss von der versicherten Person selbst bezahlt werden.

Ergänzend bietet agfam für Fachpersonen in der Apotheke einen Fortbildungskurs mit Schwerpunkt Impfberatung an. Der Kurs umfasst die Repetition des praktischen Teils sowie eine vertiefte Erläuterung der Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans und unterstützt Fachpersonen dabei, Patient:innen kompetent und sicher rund um das Thema Impfen zu beraten.

Anmeldung unter: Impfen kompetent beraten – Update 2026 für Fachpersonen Apotheke

Quellen:
- https://www.news.admin.ch/de/newnsb/9WndEYDLnuu3bVmIzrkdd
- https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-massnahmen-der-medizinischen-praevention

Gesucht

Pharma-Assistent/in bzw. Fachperson Apotheke in Sempach
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