Die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan wird in einer Verordnung des BAG geregelt
Die neue Verordnung umfasst sämtliche Lebensmittel aus Japan. Davon ausgenommen sind Produkte, die vor dem Reaktorunfall geerntet oder verarbeitet wurden und solche, die das Land vor dem Inkrafttreten der Verordnung verlassen haben.
Diese Lebensmittel werden im Rahmen der aktuellen Schwerpunktprogramme am Zoll untersucht.
Neu brauchen alle Sendungen aus Japan eine Deklaration der zuständigen japanischen Behörden. Diese müssen bestätigen, dass das Produkt vor dem Reaktorunfall vom 11. März geerntet oder erzeugt wurde, oder dass es nicht aus den vom Unglück betroffenen 12 Präfekturen stammt.
Falls das Erzeugnis aus dieser Region kommt, muss ein Analyse-Bericht über die Strahlenbelastung vorgelegt werden, welcher belegt, dass keine Höchstwerte überschritten sind.
Zudem wird die Zollverwaltung Stichproben erheben und an das BAG zur Koordination der Untersuchung weiterleiten. Die neuen Vorschriften sind mit denjenigen der EU harmonisiert.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit BAG)
Michael Beer
Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit
Tel. 031 322 95 05
E-Mail media (at) bag.admin.ch