Auch Ambulante sollen ein elektronisches Patientendossier führen


BERN - Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier stärker verbreiten und weiterentwickeln. Unter anderem sollen Gesundheitsfachleute, die ambulant tätig sind, zum Führen eines elektronischen Dossiers verpflichtet werden. Ferner soll das Dossier in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verankert werden.

Der Bundesrat hat diese Vorschläge am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt - in Form einer Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier sowie begleitend in Form einer Verordnung für die Übergangsfinanzierung.

Die Revision des Gesetzes soll nach den Vorstellungen des Bundesrats den Nutzen für alle Beteiligten erhöhen. Dazu gehört gemäss Mitteilung, dass nicht nur stationäre Spital- und Pflegebetriebe mit dem elektronischen Dossier arbeiten, sondern auch ambulant tätige Fachpersonen. Ferner soll das Dossier gesetzlich in der obligatorischen Krankenversicherung verankert werden - mit dem Ziel, qualitativ bessere und kostengünstigere Behandlungen anzubieten. Auch die Rollen von Bund und Kantonen sollen klar geregelt werden.

Kompetentere Patienten

Da die Gesetzesänderung mehrere Jahre dauern dürfte, wird eine Übergangsfinanzierung notwendig. Davon sollen diejenigen Gemeinschaften profitieren, die das elektronische Dossier bereits anbieten. Der Bundesrat hat die Finanzierung als eigenständige Vorlage vorgezogen und in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten und umfasst rund 30 Millionen Franken. Auch die Kantone müssen Finanzhilfen leisten.

Das elektronische Patientendossier ist eine digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person. Es verfolgt mehrere Ziele: Unter anderem sollen medizinische Behandlungen qualitativ besser werden, die Effizienz des Gesundheitssystems soll gesteigert, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöht und deren Gesundheitskompetenz gefördert werden.

Nur ein Promille der Bevölkerung

Mitte 2022 besass nur gut ein Promille der Schweizer Bevölkerung ein solches E-Dossier - die meisten von ihnen leben in der Westschweiz. Damit es ein Erfolg wird, müssen sich möglichst viele Ärzte und Spitäler anschliessen. Eine der zahlreichen Herausforderungen des Digitalisierungsprojekts sind gemeinsame Standards und Tools bei der Verwendung des Dossiers.

Der Bundesrat hatte das eidgenössische Departement des Innern im April des vergangenen Jahres damit beauftragt, zwei Vorlagen auszuarbeiten. Die Vernehmlassung für die Gesetzesrevision und die Finanzhilfen dauert nun bis zum 2. Mai 2023.

Quelle: SDA / Keystone - 25.01.2023, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2022 Pixabay

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