Bundesrat arbeitet an Alternativen zum Ärztestopp


BERN - Der geltende Ärztestopp ist bis im Sommer 2019 befristet. Der Bundesrat arbeitet nun an einer neuen Lösung, um die Zahl der Ärzte bei Bedarf zu beschränken. Konkrete Vorschläge will er bis Mitte des Jahres vorlegen.

Gestützt auf die Arbeit einer Expertengruppe entschied er sich am Freitag erst für eine Stossrichtung. Verworfen hat der Bundesrat die Lockerung des Vertragszwangs, weil es dazu derzeit kein mehrheitsfähiges Modell gibt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Heute müssen die Krankenkassen die Leistungen aller zugelassenen Ärzte abrechnen.

Nach Region, Qualität oder Fachgebiet differenzierte Tarife hält der Bundesrat ebenfalls nicht für einen gangbaren Weg. Zum einen zweifelt er an der Wirksamkeit der Massnahme, zum anderen befürchtet er eine Ungleichbehanglung der Patientinnen und Patienten in verschiedenen Regionen.

Aufgrund der Diskussion der Expertengruppe setzt der Bundesrat stattdessen auf eine verbesserte Zulassungssteuerung. Dabei soll die Qualität der Leistung einbezogen werden. Konkrete Ansätze, um ein solches System umzusetzen, fehlen in dem Bericht weitgehend. Der Bundesrat hält fest, dass gegenwärtig nur sehr wenige Indikatoren für die Messung der Qualität der Leistungen exisierten.

Sprachkenntnisse und Weiterbildung

Als mögliche Bedingungen für eine Zulassung nennt er die Übermittlung von Daten oder die Teilnahme an Programmen zur Qualitätsverbesserung. Der Bericht erwähnt auch die Vorschläge des Ärzteverabandes FMH, die an Aus- und Weiterbildung oder an die Sprachkenntnisse anknüpfen.

Der Bundesrat will ausserdem die Mobilität der Patientinnen und Patienten einbeziehen. Das könnte dazu führen, dass die Zulassungen künftig nicht mehr nach Kantonen, sondern nach Regionen erteilt werden.

Den Bericht hat der Bundesrat im Auftrag des Ständerats erstellt. Dieser verlangte Alternativen zum heute geltenden Zulassungsstopp. Das System gilt mit Unterbrüchen seit 2001.

Es erlaubt den Kantonen, die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig zu machen. Damit wird vor allem der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland eingedämmt: Mediziner, die drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben - beispielsweise während ihrer Assistenzzeit -, benötigen keinen Bedürfnisnachweis.

Als dauerhafte Lösung ist der Zulassungsstopp im Parlament gescheitert. Für eine Verlängerung bis 2019 fand sich aber eine Mehrheit. Die zeitweilige Aufhebung des Ärztestopps hatte in einigen Regionen zu einem sprunghaften Anstieg der Zahl der Ärzte geführt.


Quelle: SDA - 03.03.2017, Copyrights Bilder: Fotolia.com

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