Wir, der Bürgermeister und der Rat und die Zunftmeister sind gemeinsam mit dem hilfreichen Rat unseren Herrn Bischofs und anderer Ehrbarer übereingekommen, dass kein Arzt, der Kranke pflegt oder gepflegt hat (…) eine Apotheke besitzen noch Apotheker werden soll, und es soll niemand (…) eine Apotheke besitzen als der, der kein Wasser von Kranken beschaut und kein Arzt ist; und welcher Arzt, der jetzt eine Apotheke hat und sie nicht vollkommen aufgibt, bis zu dem Termin, wie ihm geboten ist, der soll nach Ablauf dieses Termins, sooft Arznei in seinem Laden gesehen wird, eine Silbermark geben ohne Gnade. Jeder, der eine Apotheke beseitzt oder verwaltet, der soll jährlich dem neuen Rat einen besonderen Eid schwöre, dass kein Arzt an seiner Apotheke und an seiner Arznei teilhat, und wenn wir erfahren haben, dass es ein gemeinsamer Nutzen ist, das heisst, dass ein Arzt an einer Apotheke beteiligt ist, dann ist es unser Wille, dass es beim Eide bleibe ohne jeden Hintergedanken.

Wir sind auch dann einhellig in Bezug auf den Eid übereingekommen, dass kein Mann und keine Frau (…) eine Apotheke besitzen noch Apotheker werden soll als der, über den der Rat wahrhaft beim Eid erfährt, dass er der Apotheke würdig sei, was Können und Wissen angeht, und dass er (den Beruf) ausgeführt habe so lange, dass man sich auf ihn verlassen kann. Jeder, der (…) Apotheker ist oder wird, der soll jedem Arzt vorlegen, was er von ihm verlangt und fordert, und was er nicht hat, das soll er sagen, und was er den Aerzten vorlegt, das soll sein von Qualität und so nützlich, dass er bei seinem Eid weiss, dass es der Behandlung, die dann der Arzt vornimmt, gut und nützlich ist.

Der Arzt soll auch mit dem Apotheker kein Abkommen treffen, was er dem Kranken abverlangt, es sei denn, der Bote (Vertreter) des Kranken sei zugegen. Man bedenke auch, den Apothekern in den Eid zu geben, dass sie niemand Gift zum Kauf anbieten ausser wenn er zwei Bürgen hat, die dafür gut sind, damit niemand davon ein Schade werde.

Übersetzung Prof. Dr. Heinz Rupp
Aus Lydia Merz, Michael Kessler “Womit der Apotheker einst hantierte“ Seiten 9-12
Faksimile des Basler Apothekereides um 1300-A1 “Rotes Buch“ fol. 257 – Staatsarchiv Basel Stadt

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