Bundesgericht - Hersteller von Medikamenten gegen Erektionsstörungen verurteilt


LAUSANNE - Zwei Hersteller von Medikamenten gegen Erektionsstörungen sowie ein Apotheker müssen wegen Preisabsprachen sanktioniert werden. Das Bundesgericht hat einem Rekurs des Wirtschaftsdepartements (WBF) stattgegeben und drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) kassiert.

In drei Urteilen gegen die Schweizer Niederlassungen der Pharmaunternehmen Bayer und Eli Lilly und gegen einen Apotheker kommt die 2. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts zum Schluss, das eine zwischen 2006 und 2009 von der Weko geführte Untersuchung schlüssig sei. Die beiden Unternehmen, die die Präparate Levitra (Bayer) und Cialis (Eli Lilly) herstellen, hätten sich mit Apotheken und anderen Vertreibern über den Preis der Präparate abgesprochen.

Diese Absprachen hatten Auswirkungen auf den Markt, da 52 Prozent der Apotheken und 75 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, die diese Medikamente abgegeben hatten, einräumten, dass sie sich an die Preisempfehlungen gehalten hätten. Der Preis war in den elektronischen Systemen der Vertreiber hinterlegt und wurde so bei den Kassen der Verkäufer angezeigt, sobald der Strichcode des Produkts eingescannt wurde.

Für das Bundesgericht ist damit eine Wettbewerbsabrede gegeben. Ohne eine solche Absprache hätte der Preis für die Medikamente gegen Erektionsstörungen tiefer gelegen. Damit liege eine unzulässige Wettbewerbsabrede nach Kartellgesetz vor. Einzig Gründe der wirtschaftlichen Effizienz hätten eine solche Absprache rechtfertigen können, doch diese konnte das Bundesgericht im vorliegenden Fall nicht erkennen.

Das Bundesgericht hiess damit die Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gut und hob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2017 auf. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun gestützt auf die Erwägungen des Bundesgerichts über Sanktionen entscheiden. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdegegnerinnen auferlegt. Im Fall von Bayer und Eli Lilly belaufen sie sich auf 15'000 Franken, bei dem Apotheker auf 3000 Franken.

Weko stellte Preisabsprachen fest

Im Mai 2005 hatte das Weko-Sekretariat eine Vorabklärung eröffnet gegen Eli Lilly, Bayer und die Pharmafirma Pfizer, die das Medikament Viagra herstellt. Die drei Firmen gaben unverbindliche Preisempfehlungen an Grossisten und Verkaufsstellen ab, indem sie diese über eine Datenbankvertreiberin weiterleiten liessen.

Gestützt auf die Ergebnisse der Vorabklärung eröffnete die Weko ein Jahr später eine Untersuchung gegen die drei Pharmaunternehmen, vier Grossisten, die Datenbankbetreiberin sowie gegen Apotheken und mehrere Ärztinnen und Ärzte. 2009 verfügte die Weko dann eine Sanktion und verbot die Preisabsprachen. Die Verfahrenskosten von insgesamt 692'118 Franken wurden den drei Pharmaunternehmen jeweils zu einem Sechstel (je 115'353 Franken) auferlegt.

Nach einem ersten Rekursverfahren, das zwischen Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht hin und her ging, erreichten Bayer, Eli Lilly und der Apotheker im Dezember 2019 die Aufhebung der Weko-Verfügung durch das Bundesverwaltungsgericht.

Gegen dieses Urteil erhob in der Folge das WBF Beschwerde vor Bundesgericht. Diese wurde nun von den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern in Lausanne gutgeheissen. (Urteil 2C_145, 146 und 147/2018 vom 7. Oktober 2021).

Quelle: SDA / Keystone - 29.10.2021, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2021 Pixabay

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