Impfungen sind ab 2026 von der Franchise ausgenommen
BERN - Impfungen und die Beratungen dazu werden vom kommenden Jahr an von der Franchise der Grundversicherung ausgeklammert. Der Bundesrat will mit diesem Schritt die Impfrate in der Schweiz erhöhen.
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Ohne Franchise impfen lassen kann man sich künftig zum Beispiel gegen Wundstarrkrampf, Masern, Covid-19, Mpox und Penumokokken, wie es in der Mitteilung vom Montag hiess. Wer seine Franchise noch nicht ausgeschöpft hat, muss für die Impfung damit weniger bezahlen. Der Selbstbehalt muss allerdings weiterhin übernommen werden.
Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2026 und ist Teil des Aktionsplans der Nationalen Strategie Impfungen. Weiter übernimmt die Grundversicherung neu die Impfung von Schwangeren gegen das RS-Virus, an dem vor allem Kleinkinder schwer erkranken können. Antikörper der Mutter sollen die Babys von Geburt an schützen.
Bereits ab 1. Juli 2025 übernimmt die Grundversicherung die Früherkennung von Darmkrebs (Kolorektales Karzinom) für 50- bis zu 75-Jährige. Heute liegt die obere Altersgrenze bei 69 Jahren. Die Hälfte der Fälle würden bei über 70-Jährigen diagnostiziert, schrieb der Bundesrat zur Neuerung.
Ebenfalls ab Mitte Jahr werden Menschen mit chronischen Erkrankungen administrativ entlastet. Sie müssen ihren Mehrbedarf an Mitteln und Gegenständen nicht mehr jedes Jahr nachweisen.
Quelle: SDA / Keystone - 10.06.2025, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2025 Pixabay