Coronavirus - Schweiz - Rund 100 Personen fordern Geld wegen Covid-Impfschäden


BERN - Rund 100 Gesuche um Schadenersatz und Genugtuung wegen mutmasslicher Covid-Impfschäden sind bisher beim Bund eingegangen. Das zuständige Innendepartement (EDI) ist auf kein Gesuch eingetreten.

Die formellen Anforderungen seien bei keinem der Gesuche erfüllt worden, teilte das EDI am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Haftung des Bundes sei subsidiär.

Allfällige Forderungen wegen Schäden müssten also zuerst beim Impfstoffhersteller, der Ärztin oder bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden. Das EDI bestätigte damit einen Bericht der Medien von CH Media.

Bei den Gesuchen wurden laut EDI die unterschiedlichsten gesundheitlichen Schäden geltend gemacht, etwa Migräne mit Sehstörungen, Inkontinenz, Blutdruck-Probleme oder eine Thrombose im Auge mit Verminderung der Sehschärfe. Es seien auch Bagatellen genannt worden wie starkes Schwitzen, Müdigkeit und Vergesslichkeit oder ein Taubheitsgefühl in den Händen während einer Stunde nach der Impfung.

Wenn die Behörden für Schäden durch empfohlene Impfungen aufkommen müssen, teilen sich Bund und Kantone gemäss Epidemiengesetz die Kosten.

Quelle: SDA / Keystone - 14.01.2022, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2021 Pixabay

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