Pädiatrie - Keine neuen Pflichten für Versicherer in der Kindermedizin


BERN - Der Ständerat will keine gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Kinder und Jugendmedizin. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Dienstag eine entsprechende Motion abgelehnt. Diese wollte dafür sorgen, dass Versicherer angepasste medizinische Instrumente und Geräte bezahlen.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid knapp mit 22 zu 21 Stimmen und ohne Enthaltungen. Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Herbstsession vor einem Jahr angenommen. Nun ist er vom Tisch.

Die damalige Zürcher BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti hatte die Motion im Jahr 2019 eingereicht. Für Kinder und Jugendliche müssten wegen der grossen Unterschiede bei Gewicht und Körpergrösse Instrumente und Materialien in möglichst vielen passenden Grössen vorhanden sein, begründete sie ihr Anliegen. Nach derzeitiger Rechtslage sei aber die Finanzierung nicht gesichert, auch nicht, wenn Material angepasst oder anders als ursprünglich vorgesehen verwendet werde.

De Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Die entsprechende Rechtsgrundlage bestehe bereits, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Es gebe nämlich den Auftrag an die Tarifpartner, sich zu einigen, um die Versorgung sicherzustellen.

Ziel der Tarifpartnerschaft könne allerdings nicht sein, die Lagerhaltung von Spitälern zu finanzieren, kritisierte Berset. Diese sei Sache der Leistungserbringer.

Quelle: SDA / Keystone - 20.09.2022, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2022 Pixabay

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