Meldungen vermuteter unerwünschter Wirkungen nach Impfungen
BERN - Zusammenfassung der Meldungen vermuteter unerwünschter Wirkungen nach Impfungen in der Schweiz in den letzten 10 Jahren (2001-2010)
Die Pharmacovigilance bei Impfstoffen ist wichtiger Bestandteil eines Impfprogramms, damit die Sicherheit neuer Impfstoffe genau überwacht und schnell und angemessen auf Bedenken reagiert werden kann. Seit 1988 sind vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemäss Schweizer Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte meldepflichtig. Bis Juni 2001 waren das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Arzneimittelnebenwirkungszentrale (SANZ) gemeinsam dafür zuständig, Spontanmeldungen von unerwünschten Ereignissen nach Impfungen (Adverse events following immunization, AEFI) entgegenzunehmen. Es wurden bereits Ergebnisse zur Überwachung der Zeiträume 1988-1990 und 1991-2001 veröffentlicht.
Mit der Neuorganisation der Überwachung von AEFI im Jahr 2001 wurde die Verantwortung vollumfänglich dem neu gegründeten Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic übertragen. Damit ist in der Schweiz für die Pharmacovigilance von Impfstoffen die nationale Zulassungsbehörde zuständig, die von der nationalen Gesundheitsbehörde und damit von den Impfempfehlungen und Impfprogrammen unabhängig ist.
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Quelle: Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic) - www.swissmedic.ch - 29.06.2011