Einschränkungen im Verkauf von Vorläuferstoffen


BERNPer 1. Januar 2023 ist die Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe in Kraft getreten. Der Zugang zu den im Handel erhältlichen Stoffen, die zur Herstellung von selbstgebauten Bomben für Terroranschläge oder Bankomatüberfälle verwendet werden können, wird damit eingeschränkt.

Das Gesetz betrifft etwa 100 Produkte, die diese Stoffe enthalten und die hauptsächlich in Fachgeschäften wie Apotheken oder Drogerien verkauft werden.
Bei niedrigen Konzentrationen sind keine Einschränkungen vorgesehen, aber ab gewissen Konzentrationen ist für den Kauf eine Bewilligung von fedpol erforderlich. Für die reinen Stoffe und bei höheren Konzentrationen besteht je nach Stoff sogar ein Abgabeverbot an Privatpersonen.

Damit das Apotheken-Personal auf dem aktuellen Stand bezüglich der geltenden Gesetze ist, bietet agfam entsprechende Rechtskurse an. So können sich ApothekerInnen beispielsweise zu den offizinrelevanten Gesetzen updaten, einen Kurs über die neu geltenden Datenschutzbestimmungen besuchen oder sich einen Überblick über das Schweizer Arbeitsrecht verschaffen. Auch das weitere Fachpersonal kann sich in einem Kurs über die Umsetzung und Einhaltung der für den Betrieb relevanten Gesetze schulen lassen.

Quelle: agfam - 16.01.2023

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