Bundesamt für Gesundheit senkt Preise von 400 Arzneimitteln


BERN - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft alle drei Jahre die Preise der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Im Jahr 2017 resultierten daraus Einsparungen von rund 190 Millionen Franken.

Das BAG senkte die Preise von mehr als 400 Arzneimitteln um durchschnittlich 18 Prozent, wie es am Donnerstag mitteilte. Im Dezember ging das BAG noch davon aus, dass nur 60 Millionen Franken eingespart werden könnten. Insgesamt rechnete das Bundesamt damals für die Periode 2017-2019 mit Einsparungen von 180 Millionen Franken.

Nun konnte schon im Jahr 2017 mehr eingespart werden. Der Grund dafür ist, dass viele umsatzstarke Medikamente überprüft wurden, zum Beispiel teure Krebsmedikamente. Die Einsparungen für das Jahr 2018 würden voraussichtlich tiefer ausfallen, da günstigere Arzneimittel überprüft würden, erklärte das BAG auf Anfrage.

Beschwerden hängig

Bei knapp der Hälfte der Arzneimittel war laut dem BAG keine Preissenkung notwendig. Diese Arzneimittel sind im Vergleich zu den Referenzländern und im Vergleich zu anderen Arzneimitteln in der Schweiz weiterhin wirtschaftlich.

Bei einzelnen Arzneimitteln konnte 2017 die Überprüfung wegen Abklärungen noch nicht abgeschlossen werden. Zudem sind 25 Arzneimittel vorderhand von der Preissenkung ausgenommen, weil Beschwerden eingereicht oder angekündigt wurden.

Neue Regeln

In der Überprüfungsrunde 2012-2014 hatten die Preise um rund 600 Millionen Franken gesenkt werden können. 2015 und 2016 konnte keine Überprüfung stattfinden, weil die Verordnungsbestimmungen revidiert werden mussten. In früheren Jahren berücksichtigte das BAG bei der Preisüberprüfung der kassenpflichtigen Arzneimittel nur die Auslandspreise. Dagegen liefen die Pharmafirmen Sturm. Im Dezember 2015 erhielten sie vom Bundesgericht Recht.

Gemäss dem Urteil muss der Bund neben den Auslandspreisen auch das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung einbeziehen (therapeutischer Quervergleich). Der Auslandpreisvergleich und der therapeutische Quervergleich werden je hälftig gewichtet.

Befristete Aufnahme

Der Verband Interpharma schreibt in einer Mitteilung, neben den Änderungen aufgrund der Preisüberprüfung seien 2017 weitere Preissenkungen erfolgt. Diese führten zu zusätzlichen Einsparungen von 105 Millionen Franken.

Mit ein Grund dafür sei die Praxis des BAG bei neuen Medikamenten. Diese würden in der Regel nur noch befristet für ein oder zwei Jahre in die Erstattung aufgenommen und somit bald nach der Aufnahme in die Kassenpflicht bereits wieder überprüft. Im Jahr 2017 hätten drei Viertel aller neuen Wirkstoffe, welche auf die Liste aufgenommen worden seien, nur eine befristete Aufnahme erhalten.


Quelle: SDA - 22.03.2018, Copyrights Bilder: Fotolia.com

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