Bundesrat stellt tiefere Medikamentenpreise für 2017 in Aussicht


BERN - Der Bundesrat will die Medikamentenpreise ab kommendem Jahr wieder senken. Vorher muss er aber noch die Regeln für die Festsetzung der Preise anpassen. In den nächsten drei Jahren verspricht er sich Einsparungen von 260 Millionen Franken. Das ist deutlich weniger als in der Vergangenheit.

Zwischen 2012 und 2014 konnte der Bund bei den Medikamenten rund 600 Millionen einsparen. Ein Grund war, dass er bei den Preisüberprüfung der kassenpflichtigen Arzneimittel nur die Auslandspreise berücksichtigte. Dagegen liefen die Pharmafirmen Sturm.

Letzten Dezember erhielten sie vom Bundesgericht Recht. Demnach darf der Bund bei der periodischen Überprüfung der Medikamentenpreise nicht nur die Auslandspreise berücksichtigen, sondern muss auch das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung einbeziehen.

Aus diesem Grund wird der Bundesrat in diesem Jahr gar keine Preissenkungen verfügen. Am Mittwoch hat er nun die revidierte Verordnung bis zum 6. Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er ab nächstem Jahr die periodische Überprüfung wieder aufnehmen können.

In Zukunft will er den sogenannten therapeutischen Quervergleich bei sämtlichen Preisüberprüfungen von kassenpflichtigen Medikamenten einbeziehen und gleichwertig gewichten, wie Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern erklärte.

Grundsätzlich rüttelt der Bundesrat aber nicht am heutigen System. Jedes Jahr sollen weiterhin die Preise von rund einem Drittel der Medikamente geprüft werden, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Davon erhofft sich der Bundesrat Einsparungen von rund 180 Millionen Franken in den nächsten drei Jahren.

Massnahmen gegen hohe Generikapreise

Schneller als bisher will die Landesregierung dafür Massnahmen gegen hohe Preise für Generika ergreifen. Längerfristig ist eine Gesetzesänderung geplant. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit an einem Referenzpreissystem. Generika sind in den europäischen Referenzländern heute durchschnittlich um bis zu 50 Prozent günstiger als in der Schweiz, wie Berset erklärte.

Die Gesetzesänderung dürfte allerdings nicht vor 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat möchte deshalb die anstehenden Verordnungsänderungen nutzen, um bereits früher Kosten einzusparen. Dabei soll der Grundsatz gelten: Je höher der Umsatz des Originalpräparats, desto grösser muss der Preisabstand für die Generika sein.

Konkret soll die Bandbreite um zehn Prozentpunkte auf 20 bis 70 Prozent erhöht werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Vertrieb von Generika auch mit den angepassten Preisabständen noch rentabel sein wird. Anpassungen soll es auch bei den Kriterien des differenzierten Selbstbehalts geben. Das BAG schätzt die Einsparungen bei Generika auf bis zu 80 Millionen Franken in den nächsten drei Jahren.

Rascher Entscheid bei Vergütung

Eine weitere Verordnung betrifft die Vergütung von Medikamenten im Einzelfall. Bisher ist eine Vergütung möglich, wenn keine andere wirksame und zugelassene Therapie zur Verfügung steht und die Krankheit tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Der behandelnde Arzt muss ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen, über das der Krankenversicherer entscheidet.

Insgesamt funktioniere das heutige Vergütungssystem gut, versicherte Berset. Dennoch will der Bundesrat Anpassungen vornehmen. So soll der Entscheid des Krankenversicherers innerhalb von zwei Wochen fallen. Damit erhielten Patienten in teilweise existenziellen Situationen rasch Klarheit, ob ein Medikament bezahlt werde, sagte Berset.

Wie bisher bestimmt der Krankenversicherer, zu welchem Preis das Medikament vergütet wird, neu aber höchstens zu neunzig Prozent des Preises auf der Spezialitätenliste. Für importierte Arzneimittel wird der effektive Preis vergütet. In Zukunft sollen Pharmaunternehmen bei der Preisfestlegung mitwirken müssen.


Quelle: SDA - 06.07.2016

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