Kniearthroskopie wird nur noch bei ambulanter Durchführung vergütet


BERN - Ab dem nächsten Jahr wird eine Kniearthroskopie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) nur noch vergütet, wenn sie ambulant durchgeführt wird. Dies wird für fünf weitere Gruppen von Eingriffen gelten.

Damit will das Departement des Innern (EDI) die ambulante Leistungserbringungen "im Interesse der Patientinnen und Patienten" fördern sowie die Kosten im Gesundheitsbereich dämpfen, wie es am Dienstag mitteilte. In der Schweiz würden mehr Eingriffe stationär durchgeführt als im Ausland, obwohl ein ambulanter Eingriff patientengerecht wäre und weniger Ressourcen beanspruchen würde.

Bei den sechs Gruppen handelt es sich um einseitige Krampfaderoperationen der Beine, Eingriffe an Hämorrhoiden, einseitige Leistenhernienoperationen, Untersuchungen oder Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter, Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden sowie um die erwähnte Kniearthroskopie inklusive arthroskopische Eingriffe am Meniskus. In begründeten Fällen wird auch eine stationäre Behandlung von der OKP übernommen.

Mit dem Beschluss will das EDI eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz schaffen. Die Kantone Aargau, Luzern, Wallis, Zug und Zürich verfügen gemäss EDI bereits über eigene Listen, die zum Teil über diese sechs Gruppen hinaus gehen. Dies sei weiterhin möglich.

Für die Änderung wird die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) angepasst. Die neue Version tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Über die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Patientinnen und Patienten sowie auf die Leistungserbringer und Versicherer wird gemäss EDI ein Monitoring durchgeführt.


Quelle: SDA - 20.02.2018, Copyrights Bilder: Fotolia.com

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