Krankenkassen sollen gegen Medikamentenvergütung vorgehen können
BERN - Die Krankenkassen sollen Beschwerde führen können gegen Entscheide des Bundes über Medikamente in der Grundversicherung. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat eine parlamentarische Initiative der Schwesterkommission gutgeheissen. Diese kann nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
In der so genannten Spezialitätenliste legt das Bundesamt für Gesundheit fest, welche Medikamente die Krankenkassen vergüten müssen. Es bestimmt auch den Listenpreis, Indikationen oder Limitationen. Heute haben die Krankenkassen dagegen kein Beschwerderecht.
Nach Ansicht von Nationalrat Christian Lohr (CVP/LU) sind die Entscheide für sie aber von grosser Bedeutung. Diese wirkten sich direkt auf den Umfang der Leistungspflicht aus, schreibt er in der Begründung seiner Initiative. Lohr erinnert auch daran, dass die Zulassungsinhaber von Medikamenten zur Beschwerde berechtigt sind. Die Ständeratskommission stimmte seiner Initiative mit 9 zu 3 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Quelle: SDA / Keystone - 17.05.2019, Copyrights Bilder: Adobe Stock