Medikamenten-Grosspackungen werden vorübergehend vergütet


BERN - Die Krankenkassen sollen Grosspackungen von Arzneimitteln vorübergehend vergüten können. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert dies, damit keine höheren Kosten entstehen.

Es handle sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt sei, teilte das BAG am Montag mit. Es hatte die Vergütung von Grosspackungen beanstandet, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Die Vergütung ist damit rechtlich unzulässig.

Eine Intervention hätte jedoch zu einer Kostensteigerung geführt, da die Grosspackungen verglichen mit den kleineren Packungen billiger seien, schreibt das BAG. Deshalb toleriere es, dass die Krankenversicherer diese Packungen entsprechend ihrer bisherigen Praxis bis Ende Juni 2020 weiterhin vergüten.

Die Grosspackungen sollen bis zu diesem Zeitpunkt in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Das BAG will die Pharmaunternehmen einladen, in einem vereinfachten Verfahren eine Aufnahme zu beantragten. Die Krankenversicherer wurden informiert.

Rund 500 Grosspackungen sind laut dem BAG derzeit nicht auf der Spezialitätenliste. Um eine Lösung zu finden, hatte das BAG Vertreter der Pharmaindustrie, der Apotheken, der Versicherer und der Spitäler zu Gesprächen eingeladen.

Quelle: SDA / Keystone - 24.06.2019, Copyrights Bilder: Adobe Stock

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