Nationalratskommission lehnt Referenzpreissystem für Generika ab


BERN - Der Bundesrat will mit einem Höchstpreis für Generika jährlich hunderte Millionen Franken im Gesundheitswesen einsparen. Das Referenzpreissystem bleibt aber umstritten: Eine deutliche Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) lehnt das Instrument ab.

Generika kosten in der Schweiz etwa doppelt so viel wie im Ausland. Ein Höchstpreis soll laut dem Bundesrat Abhilfe schaffen. Ist ein Medikament teurer, müssen die Patientinnen und Patienten die Differenz selber zahlen. Die von Pharma- und Chemieindustrie, Ärzteschaft und Apothekern gegründete Allianz gegen Referenzpreise warnt vor schlechteren Therapien, steigendem Medikamentenverbrauch und weniger Versorgungssicherheit.

In der SGK setzten sich die Gegner des Referenzpreissystems deutlich durch: Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die Kommission gegen die Massnahme, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie schlägt stattdessen Alternativen vor, die der Bundesrat teilweise rasch auf Verordnungsebene umsetzen könnte.

Parallelimporte zulassen

Erstens soll der Preisabstand zwischen Originalmedikamenten und Generika vergrössert werden. Zweitens sollen die Preise im generikafähigen Markt jedes Jahr statt alle drei Jahre überprüft werden. Und drittens soll der Parallelimport von Generika zugelassen werden. Die Möglichkeit des Parallelimports beantragt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Zudem will die Kommission den Marktanteil von Generika erhöhen und dafür beim Vertriebsanteil ansetzen, um günstigere Medikamente attraktiver zu machen. In diesem Zusammenhang beschloss die SGK eine Motion. Sie bekräftigte, dass eine Anpassung nicht zulasten einer guten medizinischen Grundversorgung gehen solle.

Nichts mehr wissen will die SGK von ihrem früheren Entscheid, wonach Apotheken das preisgünstigste Medikament abgeben müssen. Die Kommission kam gemäss Mitteilung auf ihren Beschluss von Ende Juni 2020 zurück. Stattdessen folgte sie beim Substitutionsrecht dem Entwurf des Bundesrates.

Auch Kostensteuerung umstritten

Bei der Steuerung der Kosten unterstützt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung grundsätzlich den Bundesrat. Sie beantragt aber einstimmig die Ergänzung, wonach in den betroffenen Tarifverträgen nicht nur Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorzusehen sind, sondern auch degressive Tarife zur Korrektur bei ungerechtfertigten Mengenerhöhungen und Kosten.

Versicherer und Leistungserbringer sollen zudem jederzeit günstigere Preise oder Tarife vereinbaren können als in den Tarifverträgen festgelegt oder von den Behörden festgesetzt. Die so erzielte Einsparung soll einerseits den Versicherten und andererseits dem Versicherer zugutekommen.

Versicherungen haben Beschwerderecht

Mit 17 zu 8 Stimmen unterstützt die Kommission das vom Bundesrat vorgeschlagene Beschwerderecht der Versicherer gegen die Spitalplanungen der Kantone. Mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, solchen Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

In der Sommersession hatte der Nationalrat das erste Teilpaket zur Senkung der Gesundheitskosten diskutiert. Damit sollen mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gespart werden. Über die weiteren Massnahmen des Kostendämpfungspakets entscheidet der Nationalrat in der Herbstsession.

Quelle: SDA / Keystone - 28.08.2020, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2020 Pixabay

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