Neue Regeln im Kampf gegen gefälschte Medikamente


BERN - Der Handel mit gefälschten Medikamenten soll stärker bekämpft werden. Kommendes Jahr treten Gesetzesänderungen in Kraft, mit welchen die Schweiz die Medicrime-Konvention umsetzt. Das beschloss der Bundesrat am Mittwoch.

Jedes Jahr gelangen Schätzungen zufolge rund 20'000 illegale Arnzeimittelsendungen in die Schweiz. Die vom Europarat erarbeitete Medicrime-Konvention hat die Unterbindung des illegalen Medikamentenhandels zum Ziel. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Straftatbestände zu erweitern.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention weitgehend. Nötig sind punktuelle Anpassungen der Strafprozessordnung und des Heilmittelgesetzes, die im Parlament unbestritten waren. Nationale Kontaktstelle ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Es soll künftig Massnahmen zur Überwachung anordnen können, die dann die Strafverfolgungsbehörden durchführen.

Zwischenhändler in der Verantwortung

Am 1. Januar tritt auch die revidierte Arzneimittel-Bewilligungsverordnung in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen soll die Rückverfolgbarkeit der Medikamente in der Lieferkette verbessert werden. Die Zwischenhändler müssen mehr Verantwortung übernehmen.

Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten über die erforderlichen Bewilligungen verfügen und dass die weiterverkauften Medikamente nicht aus illegalem Handel stammen. Ebenfalls stärker kontrolliert werden Arzneimittel, die im Ausland für die Hinrichtung von Menschen verwendbar sind.

Einfuhr von Impfstoffen

Weiter wird die Regelung zur Einzeleinfuhr von in der Schweiz noch nicht zugelassenen Impfstoffen angepasst. Dadurch sollen Ärztinnen und Ärzte insbesondere bei einem Mangel in der Schweiz leichter Zugang haben. Zudem dürfen Drogistinnen und Drogisten Arzneimittel in kleinen Mengen einführen.

Auf Medikamentenschachteln soll es künftig Sicherheitsmerkmale geben, dank derer gefälschte Packungen leichter erkannt werden können. Über die Ausführungsbestimmungen zur freiwilligen Anbringung dieser Merkmale wird der Bundesrat aber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie das Bundesamt für Gesundheit in einer Mitteilung schreibt.

Quelle: SDA / Keystone - 14.11.2018, Copyrights Bilder: Adobe Stock

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