Preise für Arzneimittel dürfen auch 2018 nicht erhöht werden


BERN - Die Preise für vergütungspflichtige Arzneimittel dürfen auch 2018 nicht erhöht werden. Das hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. Zudem hat es die maximale Vergütung für Verbandsmaterial und Diabetes-Messgeräte angepasst.

In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) wird die Vergütung von medizinischen Gegenständen geregelt, die Patientinnen und Patienten auf ärztliches Rezept beziehen und selbst anwenden können. Seit 2015 ist die Revision der Liste im Gang.

Nun hat das EDI umfangreiche Anpassungen in jenen beiden Bereichen mit dem grössten Umsatzvolumen beschlossen, nämlich beim Verbandsmaterial und den Diabetes-Messgeräten. Dabei seien sowohl die aktuelle Marktsituation als auch der Auslandpreisvergleich berücksichtigt worden. Zu den erwarteten Einsparungen wurden in der Mitteilung keine Angaben gemacht.

Die Massnahmen der MiGel-Revision treten während der ersten Hälfte 2018 gestaffelt in Kraft. Die gesamte Liste soll bis Ende 2019 überprüft und in den einzelnen Positionen angepasst werden.


Quelle: SDA - 07.12.2017, Copyrights Bilder: Fotolia.com

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