Streit um Psychotherapie-Kosten: Psychologen reichen Beschwerde ein


BERN - Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Krankenversichererverband Santésuisse eingereicht. Grund dafür ist, dass sich gewisse Santésuisse-Krankenkassen weigern, die Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung abzugelten.

Dadurch drohten Tausende von Patientinnen und Patienten ohne Therapie zu bleiben, teilte die FSP am Donnerstag mit. Zudem seien die Arbeitsplätze hunderter Psychotherapeutinnen und -therapeuten gefährdet. Das BAG solle prüfen, ob die fraglichen Krankenkassen durch diese Weigerung noch ihren gesetzlichen Auftrag erfüllten.

Santésuisse bezeichnet die Aufsichtsbeschwerde in einer Reaktion als "unverständlich". Der Krankenkassenverband habe vorgeschlagen, die bisherige Regelung zur Abgeltung der Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu verlängern. Das habe die FSP nicht gewollt.

Mit dieser "unnachgiebigen Haltung" sei die FSP "entscheidend" für die schwierige Situation von Psychotherapeuten verantwortlich. Nun sei es an Gerichten, die Lage zu klären.

Hintergrund: Systemwechsel

Hintergrund der FSB-Beschwerde bildet ein Systemwechsel bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ihre Leistungen werden seit Mitte des vergangenen Jahrs neu von der Grundversicherung gedeckt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Santésuisse unterstützte nach eigenen Angaben diesen Wechsel. Schon früh habe der Verband aber darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichten, damit Personen in Weiterbildung zum Psychotherapeuten ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen könnten.

Deshalb habe Santésuisse den Vorschlag gemacht, das bisherige sogenannte Delegationsmodell um ein Jahr zu verlängern. Die gesetzlichen Vorgaben seien klar: Über die obligatorische Krankenpflegeversicherung dürften nur zugelassene psychologische Psychotherapeuten selbständig abrechnen, Personen in Weiterbildung hingegen nicht.

Dass die betreuende und für die Therapie verantwortliche Fachperson zulasten der Krankenkasse abrechnen könne, sei "ein tragender Pfeiler des Schweizer Gesundheitssystems", hält die FSP dem entgegen. Das gelte nicht nur für Psychotherapeuten, sondern auch für Assistenzärztinnen und -ärzte.

Mit den im anderen Krankenkassenverband Curafutura organisierten Krankenkassen hat die FSP laut Mediensprecherin Cathy Maret eine Vereinbarung zur Kostenübernahme abgeschlossen.

Die Zeitungen des Tamedia-Verlags berichteten am Donnerstag von Psychotherapie-Praxen, die wegen der derzeit blockierten Lage für Psychotherapeuten in Ausbildung Kurzarbeit anmeldeten. "Wir haben Kenntnis von einzelnen solchen Fällen", sagte dazu Maret vom FSP auf Anfrage.

Kantone genehmigten provisorischen Tarif

Nach übereinstimmenden Angaben von Santésuisse und FSP liegt das Verfahren nun bei den Kantonen. Laut Santésuisse haben diese einen provisorischen Tarif genehmigt, mit dem laut dem Verband Leistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung sogar höher entschädigt würden als bisher gemäss Einzelleistungstarif Tarmed.

Deshalb habe Santésuisse gegen den provisorischen Tarif Beschwerde eingereicht. Laut Maret laufen nun die Verfahren in den Kantonen bis zu Gerichtsentscheiden weiter.

Quelle: SDA / Keystone - 12.01.2023, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2022 Pixabay

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