Ja zum bewährten System - Ja zum Selbstdispensationsverbot


22.03.2010 - Bei der Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes forderte die Aargauer Ärzteschaft die Einführung der Selbstdispensation, also die uneingeschränkte Befugnis Medikamente zu verkaufen. Die Mehrheit des Aargauischen Grossen Rats sowie der Regierungsrat bekräftigten jedoch das Verbot. Für die Aufrechterhaltung des bewährten Modells sprechen folgende gewichtigen Gründe:

1. Mehr Patientensicherheit und echte Wahlfreiheit

Der bewährte Grundsatz „wer verkauft, verschreibt nicht“, also die Trennung von Diagnose und Verschreibung von der Wahl und Beratung des Medikaments, ist sinnvoll und setzt keine falschen Anreize. Mit dem Vier-Augen- Prinzip werden Dosierung und Verträglichkeit doppelt kontrolliert. Das ist ein gewichtiger Beitrag zur Patientensicherheit. Zur Verhinderung von Korruption und zum Wohl der Patienten empfehlen WHO und OECD das Vier-Augen-Prinzip. Die Gewaltentrennung gibt Patienten eine echte Wahlfreiheit: wie, wo und wann welche Medikamente bezogen werden, ist Sache der Patienten.


 


 

2. Tiefere Gesundheitskosten

Studien zeigen, dass die Medikamentenkosten pro Kopf und Jahr in Kantonen mit Selbstdispensation CHF 240.- höher sind. Im Aargau würden im Gesundheitswesen Kosten von rund CHF 100-140 Mio. anfallen. Das Selbstdispensationsverbot hingegen führt zu Einsparungen im Gesundheitswesen. Mit den Apotheken haben Patienten einen kostenlosen Zugang zu Medizinalpersonen. Als Gatekeeper nehmen die Apotheken eine wichtige Steuerungsfunktion war: im Fall von Bagatellerkrankungen ersparen sie den teuren Gang zum Arzt und sind bei Erkrankungen eine erste Anlaufstelle.

 

3. Flächendeckende Medikamentenversorgung gewährleistet
Die Aargauer Apotheken haben auf privater Basis ohne Folgekosten für die Allgemeinheit an 365 Tagen einen 24h-Notfalldienst eingerichtet. Der Hauslieferdienst garantiert eine flächendeckende Versorgung mit dem ganzen Sortiment, ein gewichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit.

4. Fachkompetente pharmazeutische Beratung und Produktevielfalt

Die Existenz der 110 Aargauer Apotheken mit ihrem grossen und bedarfsgerechten Sortiment ist gefährdet. Arbeitsplätze und damit spezialisiertes Fachwissen des Pharmazie-Berufsstandes gehen verloren, dies bei täglich 30'000 Personen, welche eine Aargauer Apotheke aufsuchen.

 

5. Bewährtes Modell

Die Teamarbeit zwischen Arzt und Apotheker hat sich bewährt. Die heutige Arbeitsteilung ist einfach, transparent und effizient: generell erfolgt die Medikamentenabgabe durch die Apotheken. Im Notfall dürfen Ärzte bereits heute Medikamente abgeben und wo eine erreichbare öffentliche Apotheke fehlt, ist die Führung einer Praxisapotheke erlaubt. Ein Abweichen vom bewährten Modell kann wie das Beispiel Zürich zeigt, zu einer verworrenen Rechtslage führen, welche Volksabstimmungen, -initiativen und den Gang zu den Gerichten nach sich zieht. Dies schadet insbesondere den Patientinnen und Patienten.

 

 

Kontakt

Fabian Vaucher, Präsident AAV

Tel. 062 836 09 09, Mobile 079 507 98 05
Internet  http://www.apotheken-aargau.ch/


 


 



Quelle: Aargauischer Apothekerverband (AAV) -
http://www.apotheken-aargau.ch

Gesucht

Fachperson Apotheke in Thun
Pharma-Assistent/in bzw. Fachperson Apotheke zwischen Aarau und Basel
Apotheker/in für unsere Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit in Madagaskar oder Tansania, Madagaska oder Tansania
Apotheker/in in Zürich
Apotheker/in für unseren Einsatz in der Entwicklungszusammenarbeit im Libanon, Genève

Letzte News

Newsletter