ELGK empfiehlt Ablehnung der komplementärmedizinischen Anträge
BERN - Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) empfiehlt, die fünf vorgelegten komplementärmedizinischen Methoden nicht in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzunehmen...