Was bringt die neue Spitalfinanzierung und wie betrifft sie die Versicherten?
BERN - Die neue Spitalfinanzierung bringt eine Reihe von Verbesserungen: Transparenz bei den Spitalkosten, die bestmöglichen Behandlungen hinsichtlich Qualität und Preis, unabhängig davon, ob die Spitäler öffentlich oder privat sind, sowie die Vereinfachung der Rolle der Kantone. Dank der neuen Finanzierungsweise haben alle Patienten freie Hand bei der Spitalauswahl – vorausgesetzt, dass diese auf den kantonalen Spitallisten figurieren. Das neue diagnosebezogene Fallpauschalensystem SwissDRG wird per 1. Januar 2012 eingeführt. Den Kantonen wird eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt, damit sie die künftige Spitalfinanzierung, welche objektiv qualitative und wirtschaftliche Vergleichen erlaubt, ordnungsgemäss einführen können. Somit werden alle Spitäler in Zukunft gleich behandelt werden. Die neue Spitalfinanzierung tritt in gut 300 Tagen in Kraft. Doch viele Kantone versuchen, die Anwendung des Gesetzes zu umgehen oder auf ihre Weise umzuinterpretieren. |
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Heute besteht ein beträchtliches Risiko, dass die von den Kantonen anerkannten Spitallisten durch Rekurse blockiert, die freie Wahl eingeschränkt und die Einführung des Fallpauschalensystems verzögert wird. Eine überparteiliche Gruppe verlangt deshalb eine Taskforce zur ordnungsgemässen Anwendung der neuen Spitalfinanzierung.
Natürlich sind auch die Versicherer von der bevorstehenden Revision betroffen. Eine der wichtigsten Änderungen hängt mit der Ablösung des Prinzips der Kostenrückerstattung durch das Prinzip der Leistungsfinanzierung zusammen. Der Verteilschlüssel zur einheitlichen Finanzierung der Grundversicherung wurde im neuen Gesetz festgelegt: Dieser sieht eine Übernahme von mindestens 55% der Kosten durch die Kantone vor (also durch Steuern finanziert) und einen maximalen Finanzierungsanteil von 45% durch die Krankenversicherer (prämienfinanziert).
Die neue Spitalfinanzierung ist ein wichtiges Instrument, um das Prämienwachstum mittelfristig zu dämpfen. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist es aber notwendig, dass alle Akteure des Gesundheitswesens, die Spitäler und die Kantone im Speziellen, zusammenarbeiten und die Gesetzgebung respektieren.
Direkte Vorteile für die Versicherten: · Transparenz der Spitalkosten und die Möglichkeit des Vergleichs zwischen den Spitälern. · Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, solange das gewählte Spital auf den von den Kantonen anerkannten Spitallisten figuriert und billiger ist als die teuerste Institution im Heimkanton. · Alle Versicherten, welche sich in einem Listenspital behandeln lassen, profitieren von der gleichen Finanzierung. |
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Quelle: Schweizer Krankenversicherer (Santésuisse)