Ab 2019 mehr Medikamente in Drogerien erhältlich


BERN - Auf den 1. Januar 2019 wird die Abgabe von Arzneimitteln liberalisiert. Hunderte bisher rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Medikamente werden neu auch in Drogerien erhältlich sein. Welche, hat Swissmedic jetzt entschieden.

Um die Selbstmedikation zu vereinfachen, beschloss der Bundesrat, die Arzneimittel in der Schweiz neu einzuteilen. So wird die bisherige Abgabekategorie C, die eine Beratung durch Arzt oder Apotheker voraussetzt, abgeschafft.

Rund 550 Medikamente aus dieser Kategorie werden in die Kategorie D herabgestuft, wie die Heilmittelbehörde Swissmedic am Freitag mitteilte. Dabei handelt es sich vorab um pflanzliche Arzneimittel. Für diese Produkte wird neu bloss eine Fachberatung vorausgesetzt. Somit können Drogerien künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben.

Noch nicht entschieden ist, welche Mittel frei im Detailhandel ohne Fachberatung erhältlich sein werden. Vor allem Grossverteiler wie die Migros warten gespannt auf diese Umteilung.

Höhere Hürden für Hustensaft

Insgesamt beurteilte die Behörde unter Einbezug externer Experten etwa 650 Arzneimittel der heutigen Kategorie C, davon 22 Tierarzneimittel. Dabei standen laut Swissmedic auch Aspekte des Medikamentenmissbrauchs sowie mögliche Wechselwirkungen im Vordergrund. Rund 15 Prozent der überprüften Arzneimittel wurden darum in die Kategorie B heraufgestuft.

Zwei Drittel dieser gut 100 Medikamente enthalten Opiatderivate (Codein oder Dextromethorphan), also Stoffe mit einem erheblichen Missbrauchspotential, wie sie beispielsweise in gewissen Hustenmitteln enthalten sind. Codeinhaltige Arzneien dürfen nur durch Personen mit einer Betäubungsmittelbewilligung abgegeben werden, was für Drogisten nicht zutrifft.

Daneben gibt es gemäss Swissmedic bei vielen dieser Arzneimittel ein Risiko von schwerwiegenden Wechselwirkungen. Die in die Kategorie B umgeteilten Medikamente können allerdings auch weiterhin ohne Rezept durch die Apotheker persönlich abgegeben werden. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch in Verbindung mit der Dokumentation der Abgabe.

Sonderfall Johanniskraut

Eine Ausnahme stellen die pflanzlichen Präparate mit den Wirkstoffen des Johanniskrauts dar. Diese Gemütsaufheller können mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ebenfalls schwere Interaktionen verursachen.

Swissmedic hält hier eine Umteilung in die Kategorie D trotzdem für vertretbar, da einige dieser Mittel schon heute in Drogerien abgegeben werden dürften und Drogisten bereits entsprechend ausgebildet seien. Ein Warnhinweis auf der Verpackung soll zudem auf die nötige Fachberatung hinweisen.

Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes überprüft Swissmedic aktuell auch 400 Arzneimittel der Kategorie D, die heute nur nach Fachberatung in Apotheken und Drogerien erhältlich sind. Welche dieser Produkte künftig im Detailhandel frei verkäuflich sein werden, soll "in den nächsten Wochen" bekanntgegeben werden.

Quelle: SDA / Keystone - 16.11.2018, Copyrights Bilder: Adobe Stock

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