Krankenversicherung - Zahnkrankheiten werden nicht Sache der Krankenkassen


BERN - Die Krankenkassen müssen auch künftig nicht für Zahnarztbehandlungen aufgrund von Zahnerkrankungen sowie die Prävention von Zahnschäden aufkommen. Der Nationalrat lehnte am Montag eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 123 zu 62 Stimmen ab.


Die Initiantin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) plädierte für eine Übernahme der Behandlungskosten einer Erkrankung des Kausystems durch die Grundversicherung der Krankenkassen.

Auch für die Prävention von Zahnschäden, etwa durch regelmässige Kontrollen durch die Zahnhygiene, sollten die Kassen aufkommen. Kosmetische Zahnkorrekturen schloss sie hingegen aus.

Finanzieren wollte sie das durch den Bund und ausdrücklich nicht über Prämienerhöhungen. Gerade einkommensschwächere Personen würden auf Zahnbehandlungen verzichten, obwohl sich dadurch mitunter folgenschwere Folgeerkrankungen vermeiden liessen, gab Prelicz-Huber zu bedenken.

Samira Marti (SP/BL) sagte namens der befürwortenden Minderheit der Sozial- und Gesundheitskommission, Ärmere hätten schlechtere Zähne, Reichere bessere. Mit dem Nein ist die Initiative vom Tisch.

Für die Kommissionsmehrheit erklärte Martina Bircher (SVP/AG), eine Ausweitung des Leistungskatalogs der Krankenversicherung sei grundsätzlich abzulehnen. Zudem bringe die Initiative eine neue Finanzierung ins Spiel, nämlich durch den Bund. Das sei weder zielführend noch gerechtfertigt.

Die Zahngesundheit der Bevölkerung habe sich in den vergangen fünfzig Jahren stark verbessert. Im Notfall komme für eine Behandlung beim Zahnarzt auch eine fallweise Unterstützung durch Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Stiftungen in Frage.

Quelle: SDA / Keystone - 15.04.2024, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2024 Pixabay

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