Wenig Widerstand gegen Kassenpflicht für Homöopathie und Co.


BERN - Patienten und Patientinnen, die auf Homöopathie oder Chinesische Medizin setzen, dürften sich freuen: Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin sollen definitiv von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt werden. Dieser Vorschlag des Bundes wird weitherum begrüsst. Dies zeigt die Anhörung.

Widerstand kommt von den Krankenkassen. Aus Sicht des Krankenkassenverbands santésuisse fehlt der wissenschaftliche Nachweis: Die Wirksamkeit von Homöopathie, der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin und der Pflanzenheilkunde sei bis heute nicht zweifelsfrei erwiesen.

Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass sie den übrigen medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden sollen, schreibt der Verband im Rahmen der Anhörung, die am Donnerstag endet. Santésuisse befürchtet, Nachfrage und Angebot würden dadurch steigen - und damit auch die Kosten.

Dem widerspricht allerdings die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK): Es seien klare Regeln vorgesehen, um zu verhindern, dass es zu einer beliebigen Ausweitung der Kassenpflicht komme. Die GDK erachtet den Vorschlag als "sinnvoll und zweckmässig".

Den Volkswillen achten

Auch der zweite Krankenkassenverband curafutura begrüsst die Änderung grundsätzlich. Die wissenschaftliche Evidenz dürfe bei der Überprüfung komplementärmedizinischer Leistungen aber keinesfalls umgangen oder abgeschwächt werden, stellt curafutura klar. Überprüft werden gemäss dem Vorschlag indes nur jene Leistungen, die umstritten sind.

Erfreut zeigt sich der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Es sei Zeit, den Volkswillen endlich zu respektieren, heisst es in der Stellungnahme. Das Stimmvolk hatte sich im Mai 2009 für eine bessere Stellung der Komplementärmedizin ausgesprochen.

Der Ärzteverband FMH unterstützt die Gleichbehandlung der Schulmedizin und der Komplementärmedizin ebenfalls, wie Yvonne Gilli, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, auf Anfrage sagte. Wichtig ist aus Sicht der FMH, dass nur komplementärmedizinische Leistungen von Ärzten vergütet werden, die über einen FMH-anerkannten Fähigkeitsausweis und eine schulmedizinische Ausbildung verfügen. Das sieht der Bund auch so vor.

"Problematische Konstellation"

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) unterstützt die Stossrichtung ebenfalls. Sie kritisiert jedoch, dass bei der Überprüfung von Leistungen nur die FMH, allenfalls Universitätsinstitute, das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) sowie die Versicherer angehört werden - nicht aber Patientenorganisationen und Konsumentenschützer.

"Die Versicherer können eine Leistung anzweifeln, und dann beim Entscheid selbst mitreden, während die Vertreter der direkt betroffenen Patienten aussen vor bleiben. Das ist eine problematische Konstellation", sagte Ivo Meli von der SKS.

Zufrieden mit dem Vorschlag zeigt sich - wenig überraschend - der Dachverband Komplementärmedizin. Speziell bei der Behandlung von Kindern, Schwangeren und alten Menschen sowie bei chronischen Krankheiten habe die Komplementärmedizin längst grosse Bedeutung erlangt, schreibt der Verband.

Jahrelanges Tauziehen

Um die Anerkennung der Komplementärmedizin als kassenpflichtige Leistung wird seit langem gerungen. Weil die Wirksamkeit umstritten ist, hatte der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin die Fachrichtungen 2005 aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gekippt.

Vier Jahre später hiess das Stimmvolk jedoch mit deutlichem Mehr einen Verfassungsartikel gut, der eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin verlangt.

Couchepins Nachfolger Didier Burkhalter führte daraufhin eine befristete Regelung ein: Bis Ende 2017 bezahlt die obligatorische Krankenversicherung ärztliche Leistungen der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin und der Pflanzenheilkunde.

Die definitive Regelung soll per 1. Mai 2017 in Kraft treten. Gesetzesänderungen - und damit ein Parlamentsentscheid - sind nicht nötig. Vorgesehen sind lediglich Verordnungsänderungen.


Quelle: SDA - 29.06.2016

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