BAG berichtet von zwei Masern-Toten in der Schweiz


BERN - Die Masern haben dieses Jahr in der Schweiz zu zwei Todesfällen geführt. Das teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit.

Beim ersten Fall handelt es sich um einen 30-jährigen zuvor ungeimpften Mann, der von Angehörigen mit Masern angesteckt wurde. Er wurde 67 Stunden nach Exposition nachgeimpft. Diese Impfung kam jedoch zu spät, und er erkrankte trotzdem an Masern. Er verstarb innert kürzester Zeit nach Auftreten der ersten Symptome zu Hause. Die genaue Todesursache wird abgeklärt.

Beim zweiten Fall handelt es sich um einen 70-jährigen Mann, der wegen Krebs immunsupprimiert war. Wie sich der Mann mit Masern angesteckt hat, ist nicht bekannt. Er verstarb wenige Tage nach Beginn einer masernbedingten Lungenentzündung trotz Intensivpflege im Spital.

Impfung empfohlen

Angesichts dieser Todesfälle weist das BAG erneut darauf hin, dass die Masernimpfung empfohlen wird. Sie ermögliche einerseits, sich selbst vor der Krankheit und den allenfalls damit verbundenen schweren Komplikationen, wie zum Beispiel Pneumonie oder Enzephalitis, zu schützen.

Andererseits schütze man mit einer Impfung auch andere Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht selbst impfen lassen können, wie etwa Säuglinge, Schwangere und immunsupprimierte Personen. So werde die Übertragung des Virus in der Bevölkerung eingedämmt.

Wiederanstieg der Masernfälle

Das BAG stellt einen Wiederanstieg der Masernfälle fest: Seit Anfang Jahr wurden 155 Fälle gemeldet. Detaillierte Daten legte das BAG für den Zeitraum von Januar bis Mitte April 2019 vor. In der Schweiz wurden in diesem Zeitraum 138 Masernfälle verzeichnet, was über siebenmal mehr sind als in derselben Periode des Vorjahres (19 Fälle).

Die Inzidenz hat damit von 2,2 (2018) auf 16,2 (2019) Fälle pro Million Einwohner zugenommen. Von den 138 Fällen waren 19 Prozent isolierte Fälle. Die Mehrheit der Fälle (56 Prozent) konnte einem bestimmten Ausbruch zugeordnet werden. 30 Prozent der Fälle konnten noch nicht kategorisiert werden.

In diesem Zeitraum waren 22 Prozent der Fälle jünger als 10 Jahre, 21 Prozent zwischen 10 und 19 Jahren und 57 Prozent 20-jährig oder älter. 91 Prozent der 137 Fälle mit bekanntem Impfstatus waren nicht oder nur unzureichend geimpft. 23 Prozent der Fälle mussten hospitalisiert werden; bei 13 der 138 Fälle wurde eine Pneumonie, bei 2 Fällen eine Enzephalitis diagnostiziert.

Die 13 bisher im Jahr 2019 festgestellten Ausbrüche umfassten je zwischen 2 und 31 Fälle. Sie traten - teils grenzüberschreitend - in zwölf verschiedenen Kantonen auf. Die grössten Ausbrüche wurden in den Kantonen Genf, St. Gallen, Zürich, Bern und Neuenburg festgestellt.

Situation ist fragil

Die Situation sei "fragil", schreibt das BAG. Die Masern-Elimination könne nur erreicht beziehungsweise gesichert werden, wenn mindestens 95 Prozent der Kinder sowie alle nach 1963 geborenen Erwachsenen mit zwei Dosen geimpft werden.

Insbesondere die grösseren Ausbrüche in den Kantonen Neuenburg und Bern zeigten jedoch, dass nebst der Impfung zusätzliche Massnahmen erforderlich seien, um die Ausbreitung der Masern zu verhindern. Dazu gehöre zum Beispiel die Identifikation der Kontaktpersonen, der Kita- und Schulausschluss von nichtgeimpften Kindern und Jugendlichen, die Impfung des Umfeldes von Erkrankten sowie die postexpositionelle Impfung.

Darüber hinaus müssten alle Fluggäste, die im selben Flugzeug wie ein Masernfall reisen, über die Exposition und allfällige Massnahmen informiert werden.

Quelle: SDA / Keystone - 02.05.2019, Copyrights Bilder: Adobe Stock

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