Pandemische Grippe: Organisation und Kosten der Impfung für die Bevölkerung geklärt


18.09.2009 - Die Impfung der Schweizer Bevölkerung gegen die pandemische Grippe H1N1/2009 wird von den Kantonen organisiert. Die Kosten der Impfungen werden von Bund, Kantonen und Krankenversicherern gemeinsam getragen. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Vertrag genehmigt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bei den Firmen Novartis und GlaxoSmithKline 13 Millionen Dosen Pandemieimpfstoff H1N1 gekauft. Diese werden ab Ende September in mehreren Tranchen geliefert. Die Impfung gegen den pandemischen Grippevirus H1N1/2009 ist freiwillig.

Gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen zum pandemischem Grippevirus H1N1/2009 sollen das Gesundheitspersonal und Risikopersonen (z.B. Schwangere, Personen mit chronischen Herz- und Lungenerkrankungen) zeitlich prioritär geimpft werden: Zuerst sollen jene Personen geimpft werden, die in Gesundheitsberufen oder mit Säuglingen unter sechs Monaten arbeiten. Danach folgen Impfungen von Risikopersonen und schliesslich der restliche Teil der Schweizerischen Wohnbevölkerung.


 


 

Die Organisation der Impfungen obliegt den Kantonen. Es bleibt ihnen überlassen, wie sie die Impfungen durchführen, ob in Arztpraxen, in Impfzentren oder in einer Kombination aus beiden.

Die Kosten der Impfungen werden von Bund, Kantonen und Krankenversicherern gemeinsam übernommen. Um diese möglichst klein zu halten, ist eine Pauschale vorgesehen, die die eigentliche Durchführung der Impfung und das dazu benötigte Material umfasst. Die Kosten des Impfstoffes gegen den pandemischen Grippevirus H1N1/2009 werden vom Bund getragen.

Pro Impfung gegen den pandemischen Grippevirus H1N1/2009 wird den Kantonen von der Krankenversicherung ein Pauschalbetrag von 17.15 Franken vergütet. Für die Impfung werden weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben. Die Pauschale von 17.15 Franken pro Impfung liegt zwischen den tieferen Kosten, die den Kantonen bei Impfung in Impfzentren entstehen (12.30 Franken), und den höheren Kosten bei Impfung in Arztpraxen. Für letztere wurde zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und den Vertretern der Ärzteschaft (Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte (FMH) und Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA)) ein Richtwert von 19.50 Franken vereinbart.


Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Jean-Louis Zurcher, Tel. 031 322 95 05 oder media (at) bag.admin.ch


 


 


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Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) - 18.09.2009

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