Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
07.10.2009 - Die Swissmedic informiert, wie unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemeldet werden müssen: Insbesondere UAW bei den antiviralen Arzneimitteln TamifluÒ, RelenzaÒ und SymmetrelÒ, bei saisonalen Grippeimpfstoffen sowie bei übrigen Arzneimitteln und Schwangeren. 1. Antivirale Arzneimittel: - Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) dieser antiviralen Arzneimittel (RelenzaÒ / TamifluÒ / SymmetrelÒ) werden üblicherweise nicht im PaniFlow System gespeichert. - Ausnahme: Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Schwangeren unter TamifluÒ oder RelenzaÒ senden Sie bitte auf dem gelben UAW-Meldeformular direkt an den STIS im Regionalen Pharmacovigilance Zentrum Lausanne. |
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2. Saisonale Grippeimpfstoffe - Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) dieser saisonalen Impfstoffe werden nicht im PaniFlow System gespeichert.
3. Andere Arzneimittel - Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) von anderen Arzneimitteln werden üblicherweise nicht im PaniFlow System gespeichert. |
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4. Schwangere
Schwangere gehören zu den Risikogruppen und sollen im Falle der Grippe-Pandemie-Impfung speziell überwacht werden. Daher ist die Angabe betreffend einer bestehenden bekannten Schwangerschaft von grosser Bedeutung. Das generelle Prinzip für UAW-Meldungen gilt auch für die UAW-Meldungen bei Schwangeren (mit einer Ausnahme): Unter Umständen wird sich der Swiss Teratogen Information Services (STIS) wegen eventueller Nachfragen mit der meldenden Fachperson in Verbindung setzen.
Download UAW Meldeformular (Quelle: http://www.swissmedic.ch, Version 16.09.2009):
- Word-Dokument (für eine elektronische Meldung via E-Mail)
- PDF-Dokument (zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand)
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Quelle: Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic) - http://www.swissmedic.ch - 07.10.2009