Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen


07.10.2009 - Die Swissmedic informiert, wie unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemeldet werden müssen: Insbesondere UAW bei den antiviralen Arzneimitteln TamifluÒ, RelenzaÒ und SymmetrelÒ, bei saisonalen Grippeimpfstoffen sowie bei übrigen Arzneimitteln und Schwangeren.

1. Antivirale Arzneimittel:
Tamiflu
Ò, RelenzaÒ oder SymmetrelÒ

- Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) dieser antiviralen Arzneimittel (RelenzaÒ / TamifluÒ / SymmetrelÒ) werden üblicherweise nicht im PaniFlow System gespeichert.
- Bitte melden Sie diese UAW mit dem üblichen gelben UAW-Meldeformular an die Regionalen Pharmacovigilance Zentren.

- Ausnahme: Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Schwangeren unter TamifluÒ oder RelenzaÒ senden Sie bitte auf dem gelben UAW-Meldeformular direkt an den STIS im Regionalen Pharmacovigilance Zentrum Lausanne.
- Seit kurzem gibt es auch eine elektronische Version des „gelben UAW-Meldeformulars", die nach dem Ausfüllen am Bildschirm abgespeichert werden muss und danach per Fax oder Email an die Regionalen Pharmacovigilance Zentren übermittelt  werden kann.


 


 

2. Saisonale Grippeimpfstoffe

- Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) dieser saisonalen Impfstoffe werden nicht im PaniFlow System gespeichert.
- Bitte melden Sie UAW dieser saisonalen Impfstoffe mit dem üblichen gelben UAW-Meldeformular  an die Regionalen Pharmacovigilance Zentren.
- Seit kurzem gibt es auch eine elektronische Version des „gelben UAW-Meldeformulars", die nach dem Ausfüllen am Bildschirm abgespeichert werden muss und danach per Fax oder Email an die Regionalen Pharmacovigilance Zentren übermittelt  werden kann.

 

 

3. Andere Arzneimittel

- Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) von anderen Arzneimitteln  werden üblicherweise  nicht im PaniFlow System gespeichert.
- Bitte melden Sie UAW dieser anderen Arzneimitteln mit dem üblichen gelben UAW-Meldeformular  an die Regionalen Pharmacovigilance Zentren. 
- Seit kurzem gibt es auch eine elektronische Version des „gelben UAW-Meldeformulars", die nach dem Ausfüllen am Bildschirm abgespeichert werden muss und danach per Fax oder Email an die Regionalen Pharmacovigilance Zentren übermittelt  werden kann.


 


 

4. Schwangere
Schwangere gehören zu den Risikogruppen und sollen im Falle der Grippe-Pandemie-Impfung speziell überwacht werden. Daher ist die Angabe betreffend einer bestehenden bekannten Schwangerschaft von grosser Bedeutung. Das generelle Prinzip für UAW-Meldungen gilt auch für die UAW-Meldungen bei Schwangeren (mit einer Ausnahme): Unter Umständen wird sich der Swiss Teratogen Information Services (STIS) wegen eventueller Nachfragen mit der meldenden Fachperson in Verbindung setzen.

 


Download UAW Meldeformular (Quelle: http://www.swissmedic.ch, Version 16.09.2009):
-
 Word-Dokument (für eine elektronische Meldung via E-Mail)
-
PDF-Dokument (zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand)

 

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Quelle: Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic) - http://www.swissmedic.ch - 07.10.2009

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